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Zuschlag Schülerverkehr

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Durchführung der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen

Auftraggeber: Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat · Ludwigslust-Parchim

Angebotsfrist (abgelaufen)
16.07.2025, 10:00 Uhr
Vertragslaufzeit
01.08.2025 – 31.07.2029
Vertragsende
31.07.2029 (noch ~3 Jahre)
Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Lose
7
Angebote eingegangen
14
Verkehrsart
Schülerverkehr
Veröffentlicht
20.05.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Bis wann können Angebote abgegeben werden?
Die Angebotsfrist endete am 16.07.2025, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2029 (noch ~3 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Durchführung der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen

Linienbündel / Lose (7)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Lauenburg spezial 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 19.06.2025, 09:30 Uhr Verlängerung: 2
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Die zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklen

  • Boizenburg 1 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 19.06.2025, 09:30 Uhr Verlängerung: 2
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Die zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklen

  • Boizenburg 2 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 19.06.2025, 09:30 Uhr Verlängerung: 2
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    Die zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklen

  • Zu-/Abbringer Vorderhagen 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 19.06.2025, 09:30 Uhr Verlängerung: 2
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    Die zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklen

  • Wittenburg 1 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 19.06.2025, 09:30 Uhr Verlängerung: 2
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    Die zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklen

  • Wittenburg 2 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 19.06.2025, 09:30 Uhr Verlängerung: 2
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Die zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklen

  • Zu-/Abbringer Lübtheen 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 19.06.2025, 09:30 Uhr Verlängerung: 2
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Die zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklen

Verfahrensverlauf

  1. Ausschreibung 20.05.2025 Bekanntmachung ↗
  2. Ausschreibung 16.06.2025 Bekanntmachung ↗
  3. Ausschreibung 20.06.2025 Bekanntmachung ↗
  4. Ausschreibung 25.06.2025 Bekanntmachung ↗
  5. Ausschreibung 27.06.2025 Bekanntmachung ↗
  6. Ausschreibung 04.07.2025 Bekanntmachung ↗
  7. Zuschlag 12.09.2025 Bekanntmachung ↗

ÖPNV-Netz in Ludwigslust-Parchim

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Weitere Vergaben von Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.