Integrierter öffentlicher Personennahverkehr in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" (Los 1) und "On-Demand-Verkehr DALLI" (Los 2)
Auftraggeber: Landkreis Oder-Spree · Oder-Spree
- Vertragslaufzeit
- 17.07.2026 – 31.12.2028
- Vertragsende
- 31.12.2028 (noch ~2 Jahre)
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 2
- Angebote eingegangen
- 7
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 07.12.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
- Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2028 (noch ~2 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
7 Angebote eingegangen.
Leistung
Der Landkreis Oder-Spree beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) und Aufgabenträger gemäß § 8 Abs. 3 PBefG sowie § 3 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz Brandenburg die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007. Gegenstand der beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsaufträge (öDA) ist die Erbringung von Beförderungsleistungen im übrigen öffentlichen Personennahverkehr nach §§ 42 und 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit Kraftomnibussen und Personenkraftwagen im Zeitraum 17.07.2026 bis 31.12.2028 im Landkreis Oder-Spree. Der Gesamtumfang der anzubietenden Leistungen nach § 42 PBefG beträgt 6,2 Mio. Fahrplankilometer je Normjahr, darunter rund 775.000 Fahrplankilometer in den Stadtverkehrssystemen der Mittelzentren Erkner, Fürstenwalde/Spree und Eisenhüttenstadt. Fahrzeuge mit emissionsarmen oder -freien Antrieben, etwa i. S. d Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, sind dabei vorzugsweise einzusetzen. Bedarfsabhängige Angebote in Form von fahrplangebundenen RufBussen nehmen abseits der Hauptverbindungsrelationen einen zunehmend wesentlichen Anteil ein und werden nach Vorgabe der zuständigen Behörde erbracht. Die Erbringung von Beförderungsleistungen nach § 44 PBefG soll einheitlich unter dem Produktnamen "DALLI Oderland-Spree" erfolgen. Der Gesamtumfang der Beförderungsdienstleistungen nach § 44 PBefG (Linienbedarfsverkehr) umfasst 23.000 Betriebsstunden je Normjahr und orientiert sich an den festgelegten Bedienzeiten. Für die Erbringung der Leistungen werden mindestens 6 teilweise barrierearm ausgestattete Personenkraftwagen zzgl. einer Reserve notwendig. Die geplanten Bediengebiete sollen einerseits eine Anbindung der letzten Meile zu bestehenden Verbindungen im straßen- und schienengebundenen ÖPNV sicherstellen (Zu-/Abbringerfunktion) und andererseits den Flächenverkehr im ländlichen Raum durch die Schaffung direkter Verkehrsverbindungen ohne Umstieg gewährleisten (Erschließungsfunktion).
Linienbündel / Lose (2)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Linienbündel Oder-Spree/Bus 17.07.2026 – 31.12.2028
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Das Los umfasst die Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 42 PBefG mit Kraftomnibussen bzw. in Teilen bei bedarfsabhängigen Angeboten und zu Tagesrandzeiten mit Personenkraftwagen im gesamten Landkreis Oder-Spree. Einzelne Linien verkehren grenzübergreifend in das Bediengebiet der Landkreise Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Das Linienbündel umfasst insgesamt 51 Linien, einschließlich 9 Stadtbuslinien. Der Gesamtumfang der anzubietenden Leistung beträgt 6,2 Mio. Fahrplankilometer im Normjahr, darunter rund 775.000 in den Stadtverkehrssystemen der Mittelzentren Erkner, Fürstenwalde/Spree und Eisenhüttenstadt. Fahrzeuge mit emissionsarmen oder -freien Antrieben, etwa i. S. d Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, sind dabei vorzugsweise einzusetzen.
- On-Demand-Verkehr DALLI 17.07.2026 – 31.12.2028
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Das Los umfasst die Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 44 PBefG mit Personenkraftwagen im Bediengebiet der Stadt Storkow (Mark), Amt Scharmützelsee sowie den Ortsteilen Ahrensdorf und Behrensdorf der Gemeinde Rietz-Neuendorf auf einer Fläche von rund 305 qkm und mit über 500 Haltepositionen. Die Dienstleistung ist unter dem Produktnamen "DALLI Oderland-Spree" zu erbringen. Der Umfang der anzubietenden Leistungen nach § 44 PBefG umfasst 23.000 Betriebsstunden je Normjahr. Es wird vom Einsatz von mindestens 6 Personenkraftwagen mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen zzgl. Reservefahrzeug ausgegangen, wovon 2 Fahrzeuge die Mitnahme eines Rollstuhls ermöglichen müssen. Die Bedien-/Angebotszeit der Dienstleistung umfasst - Montag bis Mittwoch den Zeitraum von 6 bis 22 Uhr, - Donnerstag und Freitag von 6 bis 00:30 Uhr des Folgetages, - Samstag und vor Wochenfeiertagen von 8 bis 00:30 Uhr des Folgetages sowie - Sonntag von 8 bis 22 Uhr. Es werden innerhalb der Angebotszeiträume Fahraufträge auf die ausgereichte IT-Infrastruktur versendet (Hardware, Software, inkl. Wartung, Updates, Hintergrundsystem), welche gemäß Anweisung zu erbringen sind. Die bereitgestellte IT-Infrastruktur ist zwingend einzusetzen, zu nutzen und pfleglich zu behandeln.
ÖPNV-Netz in Oder-Spree
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Landkreis Oder-Spree
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Oder-SpreeIntegrierter öffentlicher Personennahverkehr in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" (Los 1) und "On-Demand-Verkehr DALLI" (Los 2)
- Zuschlag Verkehr (sonst.) Oder-Spree Ende 31.12.2039Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages - Verkehrsleistungen im Straßenbahnverkehr nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) 1370/2007 - hier: Straßenbahnlinie 88
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.