ÖPNV Betreiber-Atlas
Zuschlag ÖPNV Linienverkehr

Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtgebiet Rheine

Auftraggeber: Stadt Rheine · Steinfurt

Vertragslaufzeit
01.01.2026 – 31.12.2035
Vertragsende
31.12.2035 (noch ~9 Jahre)
Verfahren
Other single stage procedure
Lose
1
Angebote eingegangen
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
04.12.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Other single stage procedure"?
Other single stage procedure — Verfahren nach Vergaberecht.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2035 (noch ~9 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH

Ein Angebot eingegangen — im Verfahren gab es keinen Wettbewerb.

Leistung

A. Entgegen der nachfolgenden Angabe wird mit dieser Bekanntmachung die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Wege einer Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bekannt gemacht. Soweit als Verfahrensart ein „Sonstiges einstufiges Verfahren" angegeben ist, erfolgt dies nur, weil die Angabe der Verfahrensart „Inhousevergabe" technisch nicht möglich war. B. Die Stadt Rheine veröffentlicht diese gesonderte Vergabebekanntmachung nach § 39 VgV unter Bezugnahme auf ihre Vergabebekanntmachungen vom 03.12.2025 (Veröffentlichungsnummer: 803050-2025) um ihren Dokumentationspflichten nach § 8 Abs. 2 Abs. 3 SaubFahrzeugBeschG nachzukommen. Hintergrund für diese gesonderte Bekanntmachung ist, dass die Vergabebekanntmachung nach der VO 1370/2007 keine Möglichkeit zur Mitteilung der entsprechenden Fahrzeuge vorsieht, so dass ein Rückgriff auf die entsprechenden Standardformulare notwendig ist.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtgebiet Rheine 01.01.2026 – 31.12.2035 1 €
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Die Gründe für den Verzicht auf eine wettbewerbliche Ausschreibung sowie der Umfang des vergebenen öDA sind der Vergabebekanntmachung mit der Veröffentlichungsnummer 803050-2025 zu entnehmen. Interne Kennung: "Inhousevergabe gem. Art. 5 Abs 1 VO 1370/2007 iVm § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtgebiet Rheine".

ÖPNV-Netz in Steinfurt

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.