ÖPNV Betreiber-Atlas
Zuschlag ÖPNV Linienverkehr

Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel „Stadt Bremerhaven“

Auftraggeber: Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) · Bremerhaven, Kreisfreie Stadt

Vertragslaufzeit
01.01.2027 – 09.11.2036
Vertragsende
09.11.2036 (noch ~10 Jahre)
Verfahren
Wettbewerbliches Verfahren (Art. 5(3) VO 1370/2007)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
01.07.2026

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Wettbewerbliches Verfahren (Art. 5(3) VO 1370/2007)"?
Wettbewerbliches Verfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO 1370/2007 — wettbewerbliche Vergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 09.11.2036 (noch ~10 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
Bremerhavener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH

Leistung

Der ZVBN hat als zuständige Behörde i. S. d. VO (EG) Nr. 1370/2007 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über Verkehrsleistungen im öffentlichen Personenverkehr im Linienbündel „Stadt Bremerhaven“ an die Bremerhavener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (BVV) vergeben.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel „Stadt Bremerhaven“ 01.01.2027 – 09.11.2036
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 BremÖPNVG. Der beabsichtigte ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste des Linienbündels „Stadt Bremerhaven“ im Gebiet der Stadt Bremerhaven mit abgehenden Linienabschnitten in das Gebiet des benachbarten Landkreises Cuxhaven. Der ÖDA beinhaltet Regelungen, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse, finanzielle Rahmenbedingungen, geänderte Nahverkehrsplanungen oder andere veränderte Umstände anzupassen ist. Der Umfang beträgt etwa 4.483.873 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG (inkl. Anruf-Linientaxi, ALT). Der Betreiber wird mit der Verwaltung und der Erbringung der vom ÖDA umfassen Verkehrsdienste betraut. Dem Betreiber wird für das vorstehend beschriebene Bediengebiet ein ausschließliches Recht in den Grenzen des § 8a Abs. 8 PBefG erteilt.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.