Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel „Osterholz Ost“
Auftraggeber: Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) · Osterholz
- Vertragslaufzeit
- 01.08.2027 – 21.07.2029
- Vertragsende
- 21.07.2029 (noch ~3 Jahre)
- Verfahren
- Wettbewerbliches Verfahren (Art. 5(3) VO 1370/2007)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 02.10.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Wettbewerbliches Verfahren (Art. 5(3) VO 1370/2007)"?
- Wettbewerbliches Verfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO 1370/2007 — wettbewerbliche Vergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 21.07.2029 (noch ~3 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Der ZVBN ist in seinem Verbandsgebiet gem. § 4 Abs. 1 Zweckverbandssatzung (ZVS) Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und zuständige Behörde i. S. d. VO (EG) Nr. 1370/2007. Der Landkreis Osterholz hat als nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) originär zuständiges Verbandsglied dem ZVBN diese Aufgabe übertragen. Der ZVBN beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Omnibus von Ahrentschildt GmbH (OvA) (Bahnhofstraße 67, 27404 Zeven, E-Mail: kontakt@von-ahrentschildt.de; Tel.: +49 4281 9440) direkt zu vergeben (Betreiber). Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 NNVG. Der beabsichtigte ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste des Linienbündels „Osterholz Ost“ im Gebiet des Landkreises Osterholz mit abgehenden Linienabschnitten in das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen sowie die Landkreise Rotenburg (Wümme) und Verden. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 1.552.000 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, den Nahverkehrsplan in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel „Osterholz Ost“ 01.08.2027 – 21.07.2029
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Siehe Beschreibung bei 2.1. Verfahren.
ÖPNV-Netz in Osterholz
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
DBSch
Stemmler Bus GmbH
Bremer Straßenbahn AG
bkr mobility
KVG vrm_78Zickenheiner GmbH
Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH
Koblenzer Verkehrsbetriebe GmbH
Weser-Ems-Bus Betrieb Bremen
Reisedienst von Rahden GmbH & Co. KG
MEW Auftragnehmerleistungen
DB Regio AG Baden-Württemberg
EVB ELBE-WESER GmbH
Weitere Vergaben von Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Verden Ende 10.06.2038Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel „Verden Ost“
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Diepholz Ende 10.06.2038Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel „Diepholz Nordost“
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Diepholz Ende 31.07.2038Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Diepholz Nordwest
- Ausschreibung ÖPNV Linienverkehr Osterholz Ende 31.07.2037Ausschreibung von Busverkehrsleistungen in den Linienbündeln Osterholz Mitte und Osterholz West im Landkreis Osterholz
- Ausschreibung ÖPNV Linienverkehr Verden Ende 31.07.2037Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Verden Nord im Landkreis Verden
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Wesermarsch Ende 31.07.2038Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Wesermarsch Süd
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Verden Ende 31.07.2038Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Verden Südwest
- Ausschreibung ÖPNV Linienverkehr Oldenburg, Landkreis Ende 31.07.2037Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Oldenburg West im Landkreis Oldenburg
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.