Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet der Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber
Auftraggeber: Landkreis Märkisch-Oderland · Märkisch-Oderland
- Vertragslaufzeit
- 01.01.2027 – 31.12.2036
- Vertragsende
- 31.12.2036 (noch ~10 Jahre)
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 13.12.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb"?
- Im Verhandlungsverfahren verhandelt der Auftraggeber die Angebotsbedingungen mit den Bietern.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2036 (noch ~10 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim sind gemäß § 3 Abs. 3 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Brandenburg (ÖPNVG Brbg) Aufgabenträger für den ÖPNV und damit zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Sie beabsichtigen eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 VO1370/2007 i.V.m. § 108 GWB an einen Inhouse- Betreiber als Gesamtleistung zu vergeben. Zu vergebende Leistung sind alle Linien (Linienverkehr im Sinne von § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr im Sinne von § 44 PBefG) im Zuständigkeitsgebiet der Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim (siehe im Detail ergänzendes Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung). Für die einzuhaltenden Standards wird auf die Nahverkehrspläne der Landkreise verwiesen (https://www.maerkisch-oderland.de/_Resources/Persistent/d/e/a/d/deade4dda6ff16d5a20d0dfda28e6184719a10d5/Textteil%20des%20Nahverkehrsplanes%20f%C3%BCr%20die%20Zeit%202025-2029.pdf und https://www.barnim.de/fileadmin/barnim_upload/61_Strukturentwicklungsamt/%C3%96PNV/2023-26_NVP_web.pdf). Eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Landkreis Barnim zum 01.01.2027 ist geplant. Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim als zuständige Behörden kommen mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen sind Anforderungen für Fahrplan, Bediengebiet, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich aus einem ergänzenden Dokument (Ergänzungsdokument) nach § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG, das wesentliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 3 bis 5 PBefG enthält. Das Ergänzungsdokument wird auf der Internetseite https://www.maerkisch-oderland.de/wirtschaft-entwicklung/wirtschaft/oepnv zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsleistung beläuft sich auf ca. 1.500.000 Fahrplankilometer im Jahr, davon ca. 176.000 Fahrplankilometer im Jahr im Landkreis Barnim. Fahrplankilometer im Jahr. Die konkreten Fahrpläne sind aus dem Ergänzungsdokument ersichtlich. Daraus ergeben sich auch die Leistungen des Linienbedarfsverkehrs (Bediengebiete, Bedienzeiten etc.) Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistung ist als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim behalten sich vor, die Verkehrsleistungen während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an veränderte Verkehrsbedürfnisse (insb. Schülerbeförderungsbedürfnisse), die Nahverkehrspläne sowie gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich u. a. auf den Verlauf von Linien, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken. Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim behalten sich vor, zusätzliche Angebote mit alternativen/flexiblen Bedienformen zu planen, die den Leistungsumfang erweitern bzw. bestehende alternative/flexible Bedienformen in Linienverkehr umzuwandeln. Änderungen vor Vergabe werden durch eine Berichtigung nach Art. 7 Abs.2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht. Die Einräumung eines ausschließlichen Rechts im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ist vorgesehen. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen auf den in den Fahrplänen genannten Linien bzw. Bediengebieten vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich bee
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Einziges Los der Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet der Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim 01.01.2027 – 31.12.2036
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Einziges Los: Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim sind gemäß § 3 Abs. 3 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Brandenburg (ÖPNVG Brbg) Aufgabenträger für den ÖPNV und damit zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Sie beabsichtigen eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 VO1370/2007 i.V.m. § 108 GWB an einen Inhouse- Betreiber als Gesamtleistung zu vergeben. Zu vergebende Leistung sind alle Linien (Linienverkehr im Sinne von § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr im Sinne von § 44 PBefG) im Zuständigkeitsgebiet der Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim (siehe im Detail ergänzendes Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung). Für die einzuhaltenden Standards wird auf die Nahverkehrspläne der Landkreise verwiesen (https://www.maerkisch-oderland.de/_Resources/Persistent/d/e/a/d/deade4dda6ff16d5a20d0dfda28e6184719a10d5/Textteil%20des%20Nahverkehrsplanes%20f%C3%BCr%20die%20Zeit%202025-2029.pdf und https://www.barnim.de/fileadmin/barnim_upload/61_Strukturentwicklungsamt/%C3%96PNV/2023-26_NVP_web.pdf). Eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Landkreis Barnim zum 01.01.2027 ist geplant. Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim als zuständige Behörden kommen mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen sind Anforderungen für Fahrplan, Bediengebiet, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich aus einem ergänzenden Dokument (Ergänzungsdokument) nach § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG, das wesentliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 3 bis 5 PBefG enthält. Das Ergänzungsdokument wird auf der Internetseite https://www.maerkisch-oderland.de/wirtschaft-entwicklung/wirtschaft/oepnv zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsleistung beläuft sich auf ca. 1.500.000 Fahrplankilometer im Jahr, davon ca. 176.000 Fahrplankilometer im Jahr im Landkreis Barnim. Fahrplankilometer im Jahr. Die konkreten Fahrpläne sind aus dem Ergänzungsdokument ersichtlich. Daraus ergeben sich auch die Leistungen des Linienbedarfsverkehrs (Bediengebiete, Bedienzeiten etc.) Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistung ist als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim behalten sich vor, die Verkehrsleistungen während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an veränderte Verkehrsbedürfnisse (insb. Schülerbeförderungsbedürfnisse), die Nahverkehrspläne sowie gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich u. a. auf den Verlauf von Linien, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken. Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim behalten sich vor, zusätzliche Angebote mit alternativen/flexiblen Bedienformen zu planen, die den Leistungsumfang erweitern bzw. bestehende alternative/flexible Bedienformen in Linienverkehr umzuwandeln. Änderungen vor Vergabe werden durch eine Berichtigung nach Art. 7 Abs.2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht. Die Einräumung eines ausschließlichen Rechts im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ist vorgesehen. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen auf den in den Fahrplänen genannten Linien bzw. Bediengebieten vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur u
ÖPNV-Netz in Märkisch-Oderland
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Verkehrsgemeinschaft Main-Tauber
Barnimer Busgesellschaft mbH
mobus Märkisch-Oderland Bus GmbH
Berliner Verkehrsbetriebe
S-Bahn Berlin GmbH
Scherer Reisen
Behles GmbH
DB Regio AG NRW
Strausberger Eisenbahn GmbH
DB RegioNetz Verkehrs GmbH Oberweisbacher Berg+Schwa
Reisedienst Krauss & Wolff Reisen
Nahverkehrsbetrieb Birkenfeld
Weitere Vergaben von Landkreis Märkisch-Oderland
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Ausschreibung ÖPNV Linienverkehr Märkisch-Oderland Ende 31.12.2036Vergabe BUS-MOL/1
- Vorinformation Schülerverkehr Märkisch-OderlandSchülerspezi LK MOL 2025
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- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Märkisch-Oderland Ende 31.12.2036Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel "Bus-MOL/1" 2027 bis 2036
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.