Helfende Hände gGmbH - Fahrdienst
Auftraggeber: RA Hubert Ampferl, Nymphenburger Str. 5, 80335 München, als Insolvenzverwalter (AG München AZ 1509 IN 253/24) über das Vermögen der Helfende Hände gemeinnützige GmbH, Reichenaustraße 2, 81243 München
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 05.07.2024, 10:00 Uhr
- Verfahren
- cn-standard
- Lose
- 2
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 06.06.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Ausschreibung: Das Vergabeverfahren wurde bekanntgemacht, die Angebotsfrist ist am 05.07.2024 abgelaufen. Ein Zuschlag ist in den vorliegenden Daten noch nicht veröffentlicht.
- Was bedeutet „cn-standard"?
- cn-standard — Verfahren nach Vergaberecht.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 05.07.2024, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Leistung
Personenbeförderung von Schülerinnen und Schülern in 2 Losten für Förderschule und eine Förderstätte
Linienbündel / Lose (2)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Beförderung von rund 74 Schulkindern von den jeweiligen Wohnorten zu der Förder-schule bzw. HPT Frist 05.07.2024, 10:00 Uhr Verlängerung: 2
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Am 24.01.2024 hat die Helfende Hände gGmbH beim Amtsgericht München einen Eigeninsolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht München hat am 01.04.2024 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen. Hierbei wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Ampferl zum Insolvenzverwalter bestellt werden. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ging die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis gemäß § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter über. Verträge für die Helfende Hände gGmbH sind ab diesem Zeitpunkt vom Insolvenzverwalter abzuschließen. Auch im eröffneten Insolvenzverfahren werden die Einrichtungen der Helfenden Hände gGmbH ohne Einschränkungen weitergeführt werden. Obwohl der Geschäftsbetrieb ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter Vollkostenbedingungen zu führen ist, ist die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes durch die erfolgte Ansammlung von Liquidität im vorläufigen Insolvenzverfahren bis Ende des Jahres ausfinanziert. Ziel der Aufrechterhaltung und Fortführung der Einrichtungen ist die Umsetzung einer insolvenzrechtlichen Sanierungslösung (s.unten näher bei Zusätzliche Angaben). Die Helfende Hände gemeinnützige GmbH betreibt in München in der Köferinger Straße 20 eine Förderschule mit einer heilpädagogischen Tagesstätte und in der Reichenaustraße 2 eine Förderstätte und ein Wohnpflegeheim. In der Förderschule und in der Heilpädagogischen Tagesstätte werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit schwerer und schwerster Mehrfachbehinderung in 12 Gruppen betreut. Alle Schülerinnen und Schüler besuchen die Heilpädagogische Tagesstätte. In der Förderstätte werden Jugendliche und junge Erwachsene betreut. Los 1: Gegenstand des Auftrags in Los 1 ist die Beförderung von rund 74 Schulkindern von den jeweiligen Wohnorten zu der Förderschule bzw. HPT in München und retour für den Zeitraum vom 01.10.2024 bis zum letzten Schultag des Schuljahres 2027/28 an allen durch das bayerische Kultusministerium festgesetzten Schultagen sowie an ca. 26 Tagen in den Ferien, in denen die HPT geöffnet ist. Ankunftszeit an der Förderschule: 08.00 Uhr Abholzeit an der Förderschule: 15.45 Uhr, freitags 14.45 Uhr Der Auftragnehmer muss täglich einen Koordinator/Einweiser vor Ort von dem Zeitpunkt des Eintreffens des ersten Busses bis zur Abfahrt aller Busse einsetzen. Der Koordinator/Einweiser darf kein Fahrer und keine Begleitperson sein, der/die bereits auf einer Linie eingesetzt ist. Es ist zu beachten, dass aufgrund der räumlichen begrenzten Zufahrt am Schulhof der Förderschule in der Köferinger Straße alle Fahrzeuge von dort aus nur gemeinsam erst gegen 8.25/8.30 Uhr den Hof verlassen können. Die hierdurch entstehen zusätzlichen Arbeitszeiten der eingesetzten Fahrer und Beifahrer sind von dem Auftragnehmer in seine Preisofferte einzukalkulieren. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Fahrer bzw. Begleitpersonen während der Dauer der Beförderung telefonisch jederzeit erreicht werden können. Der Einrichtung und den für die Beförderungsteilnehmer benannten Ansprechpartnern sind die hierfür erforderlichen Telefonnummern etc. vor der ersten Beförderung zur Verfügung zu stellen. Für die Beförderung werden nur Kleinbusse und Pkw mit werkseitig maximal 9 Sitzplätzen und mit der Schadstoffklasse 6 zugelassen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit Einzelsitzen einzusetzen. Bei den geforderten Einzelsitzen muss es sich um solche handeln, die in den Längsschienen variabel verstellbar sind, um so die größtmögliche Flexibilität auf jeder Tour zu gewährleisten. Die Fahrzeuge sollen mit einer Hebebühne (keine Rampe) für das Be- und Entladen ausgestattet sein. Des Weiteren benötigt unser Klientel Spezialkindersitze von Recaro oder Römer welche vom Fahrdienstleister beschafft werden müssen. Die Tourenplanung obliegt dem Auftragnehmer. Rechtzeitig vor Schuljahresbeginn und ggf. auch unterjährig legt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Liste der zu befördernden Schülerinnen und Schüler vor. Los 2: Gegenstand des Auftrags in Los 2 ist die Beförderung von ca. 32 Persone
- Beförderung von ca. 32 Personen von den jeweiligen Wohnorten zu Förderstätte Frist 05.07.2024, 10:00 Uhr Verlängerung: 2
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Am 24.01.2024 hat die Helfende Hände gGmbH beim Amtsgericht München einen Eigeninsolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht München hat am 01.04.2024 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen. Hierbei wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Ampferl zum Insolvenzverwalter bestellt werden. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ging die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis gemäß § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter über. Verträge für die Helfende Hände gGmbH sind ab diesem Zeitpunkt vom Insolvenzverwalter abzuschließen. Auch im eröffneten Insolvenzverfahren werden die Einrichtungen der Helfenden Hände gGmbH ohne Einschränkungen weitergeführt werden. Obwohl der Geschäftsbetrieb ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter Vollkostenbedingungen zu führen ist, ist die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes durch die erfolgte Ansammlung von Liquidität im vorläufigen Insolvenzverfahren bis Ende des Jahres ausfinanziert. Ziel der Aufrechterhaltung und Fortführung der Einrichtungen ist die Umsetzung einer insolvenzrechtlichen Sanierungslösung (s.unten näher bei Zusätzliche Angaben). Die Helfende Hände gemeinnützige GmbH betreibt in München in der Köferinger Straße 20 eine Förderschule mit einer heilpädagogischen Tagesstätte und in der Reichenaustraße 2 eine Förderstätte und ein Wohnpflegeheim. In der Förderschule und in der Heilpädagogischen Tagesstätte werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit schwerer und schwerster Mehrfachbehinderung in 12 Gruppen betreut. Alle Schülerinnen und Schüler besuchen die Heilpädagogische Tagesstätte. In der Förderstätte werden Jugendliche und junge Erwachsene betreut. Los 1: Gegenstand des Auftrags in Los 1 ist die Beförderung von rund 74 Schulkindern von den jeweiligen Wohnorten zu der Förderschule bzw. HPT in München und retour für den Zeitraum vom 01.10.2024 bis zum letzten Schultag des Schuljahres 2027/28 an allen durch das bayerische Kultusministerium festgesetzten Schultagen sowie an ca. 26 Tagen in den Ferien, in denen die HPT geöffnet ist. Ankunftszeit an der Förderschule: 08.00 Uhr Abholzeit an der Förderschule: 15.45 Uhr, freitags 14.45 Uhr Der Auftragnehmer muss täglich einen Koordinator/Einweiser vor Ort von dem Zeitpunkt des Eintreffens des ersten Busses bis zur Abfahrt aller Busse einsetzen. Der Koordinator/Einweiser darf kein Fahrer und keine Begleitperson sein, der/die bereits auf einer Linie eingesetzt ist. Es ist zu beachten, dass aufgrund der räumlichen begrenzten Zufahrt am Schulhof der Förderschule in der Köferinger Straße alle Fahrzeuge von dort aus nur gemeinsam erst gegen 8.25/8.30 Uhr den Hof verlassen können. Die hierdurch entstehen zusätzlichen Arbeitszeiten der eingesetzten Fahrer und Beifahrer sind von dem Auftragnehmer in seine Preisofferte einzukalkulieren. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Fahrer bzw. Begleitpersonen während der Dauer der Beförderung telefonisch jederzeit erreicht werden können. Der Einrichtung und den für die Beförderungsteilnehmer benannten Ansprechpartnern sind die hierfür erforderlichen Telefonnummern etc. vor der ersten Beförderung zur Verfügung zu stellen. Für die Beförderung werden nur Kleinbusse und Pkw mit werkseitig maximal 9 Sitzplätzen und mit der Schadstoffklasse 6 zugelassen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit Einzelsitzen einzusetzen. Bei den geforderten Einzelsitzen muss es sich um solche handeln, die in den Längsschienen variabel verstellbar sind, um so die größtmögliche Flexibilität auf jeder Tour zu gewährleisten. Die Fahrzeuge sollen mit einer Hebebühne (keine Rampe) für das Be- und Entladen ausgestattet sein. Des Weiteren benötigt unser Klientel Spezialkindersitze von Recaro oder Römer welche vom Fahrdienstleister beschafft werden müssen. Die Tourenplanung obliegt dem Auftragnehmer. Rechtzeitig vor Schuljahresbeginn und ggf. auch unterjährig legt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Liste der zu befördernden Schülerinnen und Schüler vor. Los 2: Gegenstand des Auftrags in Los 2 ist die Beförderung von ca. 32 Persone
Verfahrensverlauf
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.