Hamburg
Auftraggeber: Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH · Schwerin, Kreisfreie Stadt
- Vertragslaufzeit
- 15.05.2026
- Verfahren
- Vergabebekanntmachung (CAN)
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 1
- Verkehrsart
- Verkehr (sonst.)
- Veröffentlicht
- 24.02.2026
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
- Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Ein Angebot eingegangen — im Verfahren gab es keinen Wettbewerb.
Leistung
Der Tarifkooperationsvertrag vom 12.12.2025 (vgl. Auftragsbekanntmachung 446906-2025 vom 09.07.2025 – OJ S 129/2025, in der Fassung der Änderungsbekanntmachung 475125-2025 vom 21.07.2025 – OJ S 137/2025, und Vergabebekanntmachung 16033-2026 vom 12.01.2026 – OJ S 7/2026) wird gemäß § 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 GWB um zusätzliche Leistungen erweitert. Aufgrund des Tarifkooperationsvertrags erkennt der Auftragnehmer in den von ihm auf der Eisenbahnstrecke zwischen Rostock Hbf und Stralsund Hbf eigenwirtschaftlich erbrachten Fernverkehrsleistungen folgende Nahverkehrstarife an: - Deutschlandtarif (außer Sonderangebote), - Deutschlandticket. Der Leistungszeitraum beginnt mit der Aufhebung der derzeitigen Vollsperrung der Eisenbahnstrecke zwischen Hamburg und Berlin und endet zum Fahrplanwechsel im Dezember des Jahres 2030. Ungeachtet der Eintragungen unter Nummer 5.1.3 dieser Bekanntmachung ist der Zeitpunkt der Aufhebung der Sperrung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung noch unbekannt. Der Auftrag wird in einem planmäßigen Umfang von ca. 130.000 Zugkilometer pro Jahr auf den Linienabschnitt zwischen Rostock Hbf und Hamburg Hbf erweitert. Die Leistung wird planmäßig ganzjährig an sechs Tagen pro Woche in Tagesrandlagen durch ein weiteres Fahrtenpaar erbracht. Die Erweiterung ist beschränkt auf einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Leistungsbeginn.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Erweiterung der Anerkennung von Tarifen des Schienenpersonennahverkehrs in Leistungen des Schienenpersonenfernverkehrs in dem Linienabschnitt Rostock – Stralsund um Leistungen in dem Linienabschnitt Rostock – Hamburg 01.07.2026
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Der Tarifkooperationsvertrag vom 12.12.2025 (vgl. Auftragsbekanntmachung 446906-2025 vom 09.07.2025 – OJ S 129/2025, in der Fassung der Änderungsbekanntmachung 475125-2025 vom 21.07.2025 – OJ S 137/2025, und Vergabebekanntmachung 16033-2026 vom 12.01.2026 – OJ S 7/2026) wird gemäß § 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 GWB um zusätzliche Leistungen erweitert. Aufgrund des Tarifkooperationsvertrags erkennt der Auftragnehmer in den von ihm auf der Eisenbahnstrecke zwischen Rostock Hbf und Stralsund Hbf eigenwirtschaftlich erbrachten Fernverkehrsleistungen folgende Nahverkehrstarife an: - Deutschlandtarif (außer Sonderangebote), - Deutschlandticket. Der Leistungszeitraum beginnt mit der Aufhebung der derzeitigen Vollsperrung der Eisenbahnstrecke zwischen Hamburg und Berlin und endet zum Fahrplanwechsel im Dezember des Jahres 2030. Ungeachtet der Eintragungen unter Nummer 5.1.3 dieser Bekanntmachung ist der Zeitpunkt der Aufhebung der Sperrung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung noch unbekannt. Der Auftrag wird in einem planmäßigen Umfang von ca. 130.000 Zugkilometer pro Jahr auf den Linienabschnitt zwischen Rostock Hbf und Hamburg Hbf erweitert. Die Leistung wird planmäßig ganzjährig an sechs Tagen pro Woche in Tagesrandlagen durch ein weiteres Fahrtenpaar erbracht. Die Erweiterung ist beschränkt auf einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Leistungsbeginn.
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Schwerin
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.