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Zuschlag Verkehr (sonst.)

Forschungsprojekt - DZSF - Durchführung von Versuchsfahrten für das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung

Auftraggeber: Eisenbahn-Bundesamt · Bonn, Kreisfreie Stadt

Angebotsfrist (abgelaufen)
15.01.2025, 12:00 Uhr
Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Auftragswert
279.661 €
Lose
1
Verkehrsart
Verkehr (sonst.)
Veröffentlicht
18.11.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Bis wann können Angebote abgegeben werden?
Die Angebotsfrist endete am 15.01.2025, 12:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Zuschlag erhalten
DB Systemtechnik GmbH

Leistung

Es sollen Leistungen zur Durchführung von Zugfahrten für Forschungszwecke beauftragt werden. Die Leistung umfasst die Planung, Organisation und Durchführung von Fahrten. Die Leistung umfasst darüber hinaus die Beratung des Auftraggebers, die Zurverfügungstellung von geeigneten Fahrzeugen und Personal. Die Fahrten finden je nach Erfordernis im gesamten Bundesgebiet statt, mit einem besonderen Schwerpunkt in der Region des ODT. Der Auftrag ist als Rahmenvertrag mit flexiblem Abruf von Leistungen durch den AG gestaltet.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Komplettangebot Frist 15.01.2025, 12:00 Uhr
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Siehe Angeben unter Punkt 2 "Verfahren"

Verfahrensverlauf

  1. Ausschreibung 18.11.2024 Bekanntmachung ↗
  2. Zuschlag 25.03.2025 Bekanntmachung ↗

ÖPNV-Netz in Bonn

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.