Fahrdienstleistung mit Arbeitnehmerüberlassung
Auftraggeber: Regionalverkehr Köln GmbH · Bonn, Kreisfreie Stadt
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 24.01.2025, 12:00 Uhr
- Verfahren
- Vergabebekanntmachung (CAN)
- Lose
- 2
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 14.01.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
- Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 24.01.2025, 12:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Leistung
Die RVK beabsichtigt die Durchführung von Omnibusfahrleistungen mit Arbeitnehmerüberlassung im Auftrag der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH. Die Fahrleistung soll zum 15.02.2025 starten muss spätestens zum 01. März 2025 begonnen werden. Die Fahrleistungen erfolgen im Linienverkehr nach § 42 PBefG im Bereich unserer Niederlassung Bornheim auf Linien der Stadtwerke Bonn auf Bonner Stadtgebiet und dem angrenzenden Rhein-Sieg-Kreis. Hierzu gehört die Durchführung der Fahrleistung gem. den übertragenen Umlaufplänen und der Verkauf von Fahrscheinen. Die angebotene Fahrleistung ist eine losweise Vergabe. Die Vergabe beinhaltet einzelne Umläufe und ist nach verschiedenen Betriebstagen aufgeteilt. Eine Angebotsabgabe kann für jeweils ein Los erfolgen oder es können beide Lose bedient werden. Die Umläufe sind beigefügt. Die Anforderungen an das eingesetzte Personal sind den Ausschreibungsunterlagen (Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) zu entnehmen. Die Fahrzeugumläufe in Schul- und Ferienzeiten beziehen sich auf die Ferienordnung NRW. Der Angebotspreis ist in Anlage 3 einzusetzen. Betriebliche Änderungen bei Fahrplanänderungen, sowie aufgrund kurzfristiger Änderungen im Schülerverkehr sind (auch zu Betriebsbeginn) möglich. Sich hieraus ergebende Zu- und Absetzungen in den Fahrzeugumläufen werden gem. des in Anlage 3 aufgeführten Stundensatzes vergütet, bzw. in Abzug gebracht. Die Einsatzplanung für die übertragenen Umläufe liegt beim AN, und ist von AN unter Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten zu disponieren. Die Fahrten finden entsprechend der enthaltenen Umläufen statt.
Linienbündel / Lose (2)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Los 1 Fahrdienstleistung mit Arbeitnehmerüberlassung 4 Umläufe Frist 24.01.2025, 12:00 Uhr Verlängerung: 0
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Umläufe: - Mo – Fr Schule wie Ferien: 8 Dienste ; - Samstag: 4 Dienste ; - Sonntag: 2 Dienste
- Los 2 Fahrdienstleistung mit Arbeitnehmerüberlassung 3 Umläufe Frist 24.01.2025, 12:00 Uhr Verlängerung: 0
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Umläufe: o Montag – Frreitag (Schule wie Ferien): 6 Dienste o Samstag: 3 Dienste o Sonntag: 2 Dienste
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Bonn
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
SWB Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH
KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG
RSVG Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH
RVK Regionalverkehr Köln GmbH NL Meckenheim
DB Regio AG NRW
DB Regio AG Nordost
TR trans regio Deutsche Regionalbahn GmbH
DB Regio AG Nord
National Express
vogtlandbahn - Die Länderbahn GmbH DLB
EV26RR_DB SEV GmbH
SEV TR SEV trans regio Deutsche Regionalbahn GmbH
Weitere Vergaben von Regionalverkehr Köln GmbH
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Ausschreibung ÖPNV Linienverkehr Rhein-Sieg-Kreis Ende 13.12.2025Fahrleistungen im Linienverkehr
- Zuschlag ÖPNV Linienverkehr Bonn, Kreisfreie Stadt Ende 13.12.2025Fahrdienstleistung
- Zuschlag ÖPNV Linienverkehr Euskirchen Ende 31.07.2026Omnibusfahrleistungen im Kreis Euskirchen, vorwiegend in Bad Münstereifel
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.