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Zuschlag Verkehr (sonst.)

Erbringung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr im Netz 14 Zollernalbbahn

Auftraggeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Verfahren
veat
Lose
1
Verkehrsart
Verkehr (sonst.)
Veröffentlicht
06.11.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „veat"?
veat — Verfahren nach Vergaberecht.

Leistung

Der Auftraggeber beabsichtigt, Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr im Netz 14 für sieben Jahre an den Bestandsbetreiber SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH zu vergeben. Diese Bekanntmachung stellt eine freiwillige ex-ante Transparenzbekanntmachung über die beabsichtigte Auftragsvergabe dieser Verkehrsdienstleistungen dar.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Erbringung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr im Netz 14 Zollernalbbahn
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Die zu vergebenden Verkehrsleistungen sind im Netz 14 insbesondere auf folgenden Strecken zu erbringen: Tübingen – Hechingen – Albstadt-Ebingen – Sigmaringen; Hechingen – Eyach; Hechingen – Gammertingen – Sigmaringen; Gammertingen – Engstingen; Balingen – Schömberg. Der Leistungsumfang beträgt rd. 1,5 Mio. Zugkilometer p.a. Die Laufzeit des Bruttovertrages endet zum Fahrplanwechsel im Dezember 2032. Eine Neuvergabe der Verkehrsleistungen mit Neufahrzeugen ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2032 beabsichtigt. Aufgrund der unklaren Sachverhalte und unverbindlichen Zeitschienen zum Ausbau der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb, der Umsetzung der Elektrifizierung der Strecke Tübingen – Sigmaringen und dem geplanten Einsatz sowie der Verfügbarkeit bzw. dem Zulauf von BEMU-Neufahrzeugen für den Einsatz auf den Strecken in Netz 14 Zollernalbbahn sowie den Anschlussfragen im Zuge der Inbetriebnahme des Hauptbahnhofes in Stuttgart kann die notwendige Ausschreibungsreife nicht erreicht werden und daher wird damit auch die aktuelle Vergabe des Netzes 57 aufgehoben. Um den reibungslosen Betrieb für die Übergangszeit zu gewährleisten, hat sich der Aufgabenträger mit dem EVU über eine Fortführung des Verkehrsvertrages in Netz 14a und 14b über die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus verständigt und aus Synergiegründen betrieblich die Verkehrsleistungen verbunden. Für eine Ausschreibung ist aus den oben genannte Gründen keine verlässliche Planung und Fahrplanerstellung über mehrere Jahre hinweg möglich. Daher nimmt der Auftraggeber an, dass aus mehreren Sachgründen heraus ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV gerechtfertigt ist.

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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.