ÖPNV Betreiber-Atlas
Zuschlag ÖPNV Linienverkehr

Erbringung von Personenverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Rhein­-Erft-Kreis einschließlich abgehender Linien an die Rhein­-Erft­-Verkehrsgesellschaft mbH („REVG“)

Auftraggeber: Rhein-Erft-Kreis · Rhein-Erft-Kreis

Vertragslaufzeit
19.12.2025 – 18.12.2035
Vertragsende
18.12.2035 (noch ~9 Jahre)
Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
19.12.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 18.12.2035 (noch ~9 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH Betreiber-Profil →

Leistung

Der Rhein-Erft-Kreis ist Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr gemäß § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen und zuständige Behörde im Sinne der VO 1370/2007. Er hat die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 2 i) VO 1370/2007 für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen in Form eines Dienstleistungsauftrags gemäß § 108 Abs. 1 GWB an die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) vorgenommen. Der bestehende und derzeit noch bis 31.12.2028 geltende öffentliche Dienstleistungsauftrag der REVG wurde dabei frühzeitig durch den neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 3 Abs. 1 der VO 1370/2007 ersetzt. Die zuständige Behörde ist der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG, Art. 7 (2) VO 1370/2007 nachgekommen (Nummer der Bekanntmachung 767733-2024). Der Rhein-Erft-Kreis war berechtigt den öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB direkt an die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) zu vergeben. Die REVG ist insbesondere eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Rhein-Erft-Kreises (§ 108 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 GWB). Das Tätigkeitskriterium im Verhältnis zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und REVG ist ebenfalls eingehalten (§ 108 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Darüber hinaus bestehen keine privaten Kapitalbeteiligungen an der REVG (§ 108 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags beginnt am 19. Dezember 2025. Die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags beträgt zehn Jahre. Der bestehende öffentliche Dienstleistungsauftrag wurde mit Inkrafttreten des neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag aufgehoben. Der Rhein-Erft-Kreis wird eine gesonderte Vergabebekanntmachung nach § 39 VgV veranlassen, in der er unter Bezugnahme auf diese Vergabebekanntmachungen seine Veröffentlichungspflichten nach § 8 Abs. 2 Abs. 3 SaubFahrzeugBeschG nachkommen wird. Hintergrund für diese gesonderte Bekanntmachung ist, dass diese Vergabebekanntmachung nach der VO 1370/2007 keine Möglichkeit zur Mitteilung der entsprechenden Fahrzeuge vorsieht, so dass ein Rückgriff auf die entsprechenden Standardformulare notwendig ist.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Erbringung von Personenverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Rhein­-Erft-Kreis einschließlich abgehender Linien an die Rhein­-Erft­-Verkehrsgesellschaft mbH („REVG“) 19.12.2025 – 18.12.2035
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der geografische Geltungsbereich des öffentlichen Dienstleistungsauftrags entspricht dem Kreisgebiet zzgl. der abgehenden Linien in andere Zuständigkeitsbereiche und abzügl. einbrechender Linien von benachbarten Aufgabenträgern. Erfasst sind nachfolgend gelistete Linien, die als Gesamtleistung gemäß § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG vergeben wurden: 783 – AST-Verkehr Frechen; 784 – AST-Verkehr Elsdorf; 785 - AST-Verkehr Bedburg; 788 – AST-Verkehr Kerpen, On-Demand-Angebot mobie Pulheim, On-Demand-Angebot Kraftraum-Shuttle/mobie Bergheim, On-Demand-Angebot mobie Erftstadt; 925 – Bürgerbus Fliesteden; 905 – Bedburg Bf - Bedburg Bf - (Kirdorf); 910 – Frechen Rathaus - Hürth Mitte (ZOB); 911 – Brüggen, Am Alten Bf - Sindorf (S); 915 – Neu-Etzweiler - Ichendorf Bf; 920 – Erftstadt Bf - Horrem Bf; 921– Ringlinie Sindorf; 922 – Bergheim Bf - Kerpen; 923 – Schülerverkehr Bergheim; 924 – Bergheim, Niederaußem - Industriegebiet Mühlenerft; 930 – (Brühl-Badorf) - Brühl Mitte - Wesseling Mitte (Stadtbahn) – (Wesseling Hunsrückstraße); 931 – Königsdorf Widderstraße - Frechen Rathaus; 933 – Schülerverkehr Kerpen (Manheim - Buir - Blatzheim - Kerpen - Sindorf); 935 – Brühl Mitte (Stadtbahn) - Hürth-Hermülheim (Stadtbahn); 937 – Schülerverkehr Elsdorf - Bergheim; 941 – Elsdorf Busbf - Horrem Bf; 944 – Schülerverkehr Kerpen; 945 – Bergheim Bf - Gewerbepark Paffendorf W.-Messerschmitt-Str.; 949 – Köln-Weiden Zentrum (Stadtbahn) – Abtei Brauweiler; 950 – Köln-Weiden Zentrum (Stadtbahn) - Lechenich Markt; 957 – Schülerverkehr Frechen; 960 – Bergheim Kreishaus - Hermülheim (Stadtbahn); 961 – Bergheim Bf - Weiden West (S); 962 – Köln Bocklemünd (Stadtbahn) - Königsdorf Bf; 964 – Kerpen, Lörsfelder Busch - Frechen Rathaus; 965 – Frechen Grube Carl - Weiden West (S); 966 – Schülerverkehr Kerpen; 967 – Schülerverkehr Pulheim; 968 – Schülerverkehr Frechen; 969 – Bergheim Bf - Quadrath Ichendorf Bf; 970 – Bocklemünd (Stadtbahn) - Bergheim Bahnhof (- Quadrath Ichendorf Bf ); 971 – Bergheim Bf - Rommerskirchen Bf; 972 – Bergheim – Weiden; 974 – Schülerverkehr Erftstadt; 975 – (Grevenbroich Bergheimer Straße - Laach - Gustorf Bf) - Kaster Rathaus - Horrem Bf; 976 –Frechen Euro Park/Briefzentrum - Buir Bf; 977 – Frechen Rathaus - Erftstadt Bf; 978 – Köln Breslauer Platz/Hbf - Berrenrath Wendelinusplatz; 979 – Hermülheim (Stadtbahn) – Adenauerplatz; 980 – Worringen (S) - Frechen Rathaus; 987 – Schülerverkehr Bedburg; 988 – Elsdorf Gut Desdorf - Bedburg Bf; 990 – Brühl Mitte - Herrig Peter-Mörs-Platz; SB 91 – Dormagen Bf - Brühl Bf; SB 92 – Elsdorf Busbf - Kerpen; SB 93 – Kerpen Wesseling (Stadtbahn). Einzelheiten zu den Linienverläufen und Qualitäts- und Bedienungsstandards der Linien ergeben sich aus dem aktuell geltenden Nahverkehrsplan (NVP) [//www.rhein-erft-kreis.de/infrastruktur/mobilitaet/oepnv/nahverkehrsplanung.php] abrufbar ist. Die dort enthaltenen Qualitäts- und Bedienungsstandards sind zu beachten und gelten gemäß § 8a Abs. 2 S. 5 PBefG zugleich als Anforderungen der Vorabbekanntmachung gemäß § 13 Abs. 2 S. 2 PBefG. Ergänzend sind auch die unter 5.1.2 in dieser Bekanntmachung enthaltenen zusätzlichen Anforderungen zu beachten. [Optionen] Verschiedene weitere Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots im Rhein-Erft-Kreis können optional vom Aufgabenträger bei der REVG beauftragt werden. Diese sind im geltenden NVP aufgeführt. Umfasst ist die untenstehende Auflistung sowie alle weiteren im NVP in den Liniensteckbriefen beinhalteten Maßnahmen, wie Taktverdichtungen, Taktlücken-Schließungen auf den oben genannten Linien (Linie – Linienverlauf): 910 – Änderung Linienführung: Anbindung Weiden West und Marsdorf; 911–Verlängerung der bisherigen Linie nach Hürth ZOB über Knapsack (Mo-Fr); 921–Durchbindung Sindorf - Kerpen – Brüggen: Stündliche Durchbindung der Linie als umsteigefreie Weiterfahrt nach Kerpen; 930–Linienverlängerung: Wesseling-Sechtem; 935 – Option A: Integration der Linie ins KVB-Netz im Abschnitt Meschenich - Kalscheuren über Linie 192 und Abschn

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.