ÖPNV Betreiber-Atlas
Zuschlag Bedarfsverkehr

Erbringung von Personenverkehrsdiensten gem. § 44 PBefG auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises, On-Demand-Verkehr der REVG

Auftraggeber: REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH · Rhein-Erft-Kreis

Angebotsfrist (abgelaufen)
11.12.2025, 10:00 Uhr
Vertragslaufzeit
01.03.2026 – 31.12.2028
Vertragsende
31.12.2028 (noch ~2 Jahre)
Verfahren
Offenes Verfahren
Lose
3
Angebote eingegangen
12
Verkehrsart
Bedarfsverkehr
Veröffentlicht
11.11.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
Bis wann können Angebote abgegeben werden?
Die Angebotsfrist endete am 11.12.2025, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2028 (noch ~2 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
Bietergemeinschaft Taxi Gabriele Henseler & Taxi Marcel Henseler

12 Angebote eingegangen.

Leistung

Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Personenverkehrsdiensten gemäß § 44 PBefG (on-Demand-Verkehr) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises als Aufgabenträger des ÖSPV. Hierbei erfolgt eine bedarfsorientierte fahrplanunabhängige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen auf vorherige Bestellung. Diese erfolgt durch die Fahrgäste und ohne festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten im Bediengebiet. Die für die Auftragsausführung zu verwendenden Fahrzeuge werden im Grundsatz von der REVG beigestellt. Nur wenn die REVG dem Auftragnehmer ausnahmsweise keine geeigneten Fahrzeuge stellen kann, ist die Leistung mit hierfür vorzuhaltenden Reservefahrzeugen des Auftragnehmers zu erbringen. Sämtliche Einnahmen aus der Beförderungsleistung (vertraglich, gesetzliche) stehen der REVG zu. Wichtige Ziele der gemeinsamen Erbringung der Personenverkehrsdienste sind die Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen und barrierearmen ÖPNV als Teil der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung des Rhein-Erft-Kreises und die Gewährleistung einer angemessenen Bedienung der Bevölkerung durch den ÖPNV. Dabei sind Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit der erbrachten Verkehrsleistungen besonders zu beachten. Weiterhin sind auch sichere und saubere Fahrzeuge zu gewährleisten. Die Leistungen werden in drei Lose aufgeteilt: Los 1: Bediengebiet Erftstadt, Los 2: Bediengebiet Pulheim, Los 3: Bediengebiet Frechen. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können den auf der Vergabeplattform bereitgestellten Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Auftraggeberin strebt an, die Maßnahme entsprechend einem zeitnah erwarteten Förderprogramm fördern zu lassen. Die genauen Förderbedingungen stehen noch nicht fest; der Zuschlag ist daher abhängig vom vorzeitigen Maßnahmenbeginn, dieser wird für Januar/Februar 2026 erwartet. Eine Anpassung der Vergabeunterlagen im Allgemeinen und der Leistungsanforderungen im Besondern an die Bestimmungen des Förderprogramms bleibt daher ausdrücklich vorbehalten.

Linienbündel / Lose (3)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Los 1: Erbringung von Personenverkehrsdiensten gem. § 44 PBefG auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises (Erftstadt), On-Demand-Verkehr der REVG 01.03.2026 – 31.12.2028 Frist 11.12.2025, 10:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Personenverkehrsdiensten gemäß § 44 PBefG (on-Demand-Verkehr) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises als Aufgabenträger des ÖSPV. Hierbei erfolgt eine bedarfsorientierte fahrplanunabhängige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen auf vorherige Bestellung. Diese erfolgt durch die Fahrgäste und ohne festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten im Bediengebiet. Die für die Auftragsausführung zu verwendenden Fahrzeuge werden im Grundsatz von der REVG beigestellt. Nur wenn die REVG dem Auftragnehmer ausnahmsweise keine geeigneten Fahrzeuge stellen kann, ist die Leistung mit hierfür vorzuhaltenden Reservefahrzeugen des Auftragnehmers zu erbringen. Sämtliche Einnahmen aus der Beförderungsleistung (vertraglich, gesetzliche) stehen der REVG zu. Die Leistungen zu Los 1 sind im Bediengebiet Erftstadt zu erbringen. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können den auf der Vergabeplattform bereitgestellten Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Auftraggeberin strebt an, die Maßnahme entsprechend einem zeitnah erwarteten Förderprogramm fördern zu lassen. Die genauen Förderbedingungen stehen noch nicht fest; der Zuschlag ist daher abhängig vom vorzeitigen Maßnahmenbeginn, dieser wird für Januar/Februar 2026 erwartet. Eine Anpassung der Vergabeunterlagen im Allgemeinen und der Leistungsanforderungen im Besondern an die Bestimmungen des Förderprogramms bleibt daher ausdrücklich vorbehalten.

  • Los 2: Erbringung von Personenverkehrsdiensten gem. § 44 PBefG auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises (Pulheim), On-Demand-Verkehr der REVG 01.03.2026 – 31.12.2028 Frist 11.12.2025, 10:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Personenverkehrsdiensten gemäß § 44 PBefG (on-Demand-Verkehr) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises als Aufgabenträger des ÖSPV. Hierbei erfolgt eine bedarfsorientierte fahrplanunabhängige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen auf vorherige Bestellung. Diese erfolgt durch die Fahrgäste und ohne festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten im Bediengebiet. Die für die Auftragsausführung zu verwendenden Fahrzeuge werden im Grundsatz von der REVG beigestellt. Nur wenn die REVG dem Auftragnehmer ausnahmsweise keine geeigneten Fahrzeuge stellen kann, ist die Leistung mit hierfür vorzuhaltenden Reservefahrzeugen des Auftragnehmers zu erbringen. Sämtliche Einnahmen aus der Beförderungsleistung (vertraglich, gesetzliche) stehen der REVG zu. Die Leistungen zu Los 2 sind im Bediengebiet Pulheim zu erbringen. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können den auf der Vergabeplattform bereitgestellten Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Auftraggeberin strebt an, die Maßnahme entsprechend einem zeitnah erwarteten Förderprogramm fördern zu lassen. Die genauen Förderbedingungen stehen noch nicht fest; der Zuschlag ist daher abhängig vom vorzeitigen Maßnahmenbeginn, dieser wird für Januar/Februar 2026 erwartet. Eine Anpassung der Vergabeunterlagen im Allgemeinen und der Leistungsanforderungen im Besondern an die Bestimmungen des Förderprogramms bleibt daher ausdrücklich vorbehalten.

  • Los 3: Erbringung von Personenverkehrsdiensten gem. § 44 PBefG auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises (Frechen), On-Demand-Verkehr der REVG 01.04.2026 – 31.12.2028 Frist 11.12.2025, 10:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Personenverkehrsdiensten gemäß § 44 PBefG (on-Demand-Verkehr) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises als Aufgabenträger des ÖSPV. Hierbei erfolgt eine bedarfsorientierte fahrplanunabhängige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen auf vorherige Bestellung. Diese erfolgt durch die Fahrgäste und ohne festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten im Bediengebiet. Die für die Auftragsausführung zu verwendenden Fahrzeuge werden im Grundsatz von der REVG beigestellt. Nur wenn die REVG dem Auftragnehmer ausnahmsweise keine geeigneten Fahrzeuge stellen kann, ist die Leistung mit hierfür vorzuhaltenden Reservefahrzeugen des Auftragnehmers zu erbringen. Sämtliche Einnahmen aus der Beförderungsleistung (vertraglich, gesetzliche) stehen der REVG zu. Die Leistungen zu Los 3 sind im Bediengebiet Frechen zu erbringen. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können den auf der Vergabeplattform bereitgestellten Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Auftraggeberin strebt an, die Maßnahme entsprechend einem zeitnah erwarteten Förderprogramm fördern zu lassen. Die genauen Förderbedingungen stehen noch nicht fest; der Zuschlag ist daher abhängig vom vorzeitigen Maßnahmenbeginn, dieser wird für Januar/Februar 2026 erwartet. Eine Anpassung der Vergabeunterlagen im Allgemeinen und der Leistungsanforderungen im Besondern an die Bestimmungen des Förderprogramms bleibt daher ausdrücklich vorbehalten.

Verfahrensverlauf

  1. Ausschreibung 11.11.2025 Bekanntmachung ↗
  2. Zuschlag 26.02.2026 Bekanntmachung ↗

ÖPNV-Netz in Rhein-Erft-Kreis

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Weitere Vergaben von REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.