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Zuschlag Schülerverkehr

Erbringung von Fahrdienstleistung im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen

Auftraggeber: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin

Angebotsfrist (abgelaufen)
12.09.2024, 09:00 Uhr
Vertragslaufzeit
01.11.2024 – 31.08.2025
Vertragsende
31.08.2025 (bereits beendet)
Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Auftragswert
48,2 Mio €
Lose
6
Angebote eingegangen
16
Verkehrsart
Schülerverkehr
Veröffentlicht
29.08.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Bis wann können Angebote abgegeben werden?
Die Angebotsfrist endete am 12.09.2024, 09:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.08.2025 (bereits beendet). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
Gullivers mobil GmbH | Schröder Reisen

16 Angebote eingegangen.

Leistung

Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung dieser Fahrleistungen wird teilweise an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fahrleistungen mit Omnibussen im Linienverkehr, die Omnibusse werden vom AG gestellt. Diese Ausschreibung ist unterteilt in sechs Lose und wird zunächst für eine Laufzeit von 10 Monaten, von November 2024 - August 2025, vergeben. Für den Zeitraum von September 2025 bis einschließlich August 2029 sind losweise jährliche optionale Verlängerungen vorgesehen.

Linienbündel / Lose (6)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Fahrleistungen im Linienverkehr 01.11.2024 – 31.08.2025 Frist 12.09.2024, 09:00 Uhr Verlängerung: 4
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Leistungszeitraum vom 01.11.2024-31.08.2025 Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1 Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden) im Schienenersatz- und Linienverkehr an, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden. Der AG verpflichtet sich im ersten Jahr mindestens 16.000 (in den Optionszeiträumen mindestens 19.200) und nicht mehr als 24.000 (in den Optionszeiträumen nicht mehr als 28.800) Betriebsstunden abzurufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für das erste Jahr und 19.200 Betriebsstunden für die Optionszeiträume jährlich (take-or-pay). Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 24.000 Betriebsstunden im ersten Jahr und 28.800 Betriebsstunden in den Optionszeiträumen, also insgesamt 139.2000 Betriebsstunden. (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe (tgl. 4 Stück) haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. Voraussichtlich wird die zu erbringende Fahrleistung hauptsächlich auf den Betriebshöfen I und L beginnen und enden. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Hiervon abweichend wird der erste Abruf (nach dem Zuschlag) spätestens 1 Woche vor Leistungserbringung erfolgen. Mit jedem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder die Bereitstellung der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungs

  • Fahrleistungen im Linienverkehr 01.11.2024 – 31.08.2025 Frist 12.09.2024, 09:00 Uhr Verlängerung: 4
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Leistungszeitraum vom 01.11.2024-31.08.2025 Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1 Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden) im Schienenersatz- und Linienverkehr an, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden. Der AG verpflichtet sich im ersten Jahr mindestens 16.000 (in den Optionszeiträumen mindestens 19.200) und nicht mehr als 24.000 (in den Optionszeiträumen nicht mehr als 28.800) Betriebsstunden abzurufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für das erste Jahr und 19.200 Betriebsstunden für die Optionszeiträume jährlich (take-or-pay). Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 24.000 Betriebsstunden im ersten Jahr und 28.800 Betriebsstunden in den Optionszeiträumen, also insgesamt 139.2000 Betriebsstunden. (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe (tgl. 4 Stück) haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. Voraussichtlich wird die zu erbringende Fahrleistung hauptsächlich auf den Betriebshöfen I und L beginnen und enden. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Hiervon abweichend wird der erste Abruf (nach dem Zuschlag) spätestens 1 Woche vor Leistungserbringung erfolgen. Mit jedem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder die Bereitstellung der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungs

  • Fahrleistungen im Linienverkehr 01.11.2024 – 31.08.2025 Frist 12.09.2024, 09:00 Uhr Verlängerung: 4
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Leistungszeitraum vom 01.11.2024-31.08.2025 Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1 Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden) im Schienenersatz- und Linienverkehr an, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden. Der AG verpflichtet sich im ersten Jahr mindestens 16.000 (in den Optionszeiträumen mindestens 19.200) und nicht mehr als 24.000 (in den Optionszeiträumen nicht mehr als 28.800) Betriebsstunden abzurufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für das erste Jahr und 19.200 Betriebsstunden für die Optionszeiträume jährlich (take-or-pay). Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 24.000 Betriebsstunden im ersten Jahr und 28.800 Betriebsstunden in den Optionszeiträumen, also insgesamt 139.2000 Betriebsstunden. (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe (tgl. 4 Stück) haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. Voraussichtlich wird die zu erbringende Fahrleistung hauptsächlich auf den Betriebshöfen I und L beginnen und enden. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Hiervon abweichend wird der erste Abruf (nach dem Zuschlag) spätestens 1 Woche vor Leistungserbringung erfolgen. Mit jedem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder die Bereitstellung der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungs

  • Fahrleistungen im Linienverkehr 01.11.2024 – 31.08.2025 Frist 12.09.2024, 09:00 Uhr Verlängerung: 4
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Leistungszeitraum vom 01.11.2024-31.08.2025 Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1 Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden) im Schienenersatz- und Linienverkehr an, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden. Der AG verpflichtet sich im ersten Jahr mindestens 16.000 (in den Optionszeiträumen mindestens 19.200) und nicht mehr als 24.000 (in den Optionszeiträumen nicht mehr als 28.800) Betriebsstunden abzurufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für das erste Jahr und 19.200 Betriebsstunden für die Optionszeiträume jährlich (take-or-pay). Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 24.000 Betriebsstunden im ersten Jahr und 28.800 Betriebsstunden in den Optionszeiträumen, also insgesamt 139.2000 Betriebsstunden. (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe (tgl. 4 Stück) haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. Voraussichtlich wird die zu erbringende Fahrleistung hauptsächlich auf den Betriebshöfen I und L beginnen und enden. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Hiervon abweichend wird der erste Abruf (nach dem Zuschlag) spätestens 1 Woche vor Leistungserbringung erfolgen. Mit jedem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder die Bereitstellung der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungs

  • Fahrleistungen im Linienverkehr 01.11.2024 – 31.08.2025 Frist 12.09.2024, 09:00 Uhr Verlängerung: 4
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Leistungszeitraum vom 01.11.2024-31.08.2025 Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1 Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden) im Schienenersatz- und Linienverkehr an, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden. Der AG verpflichtet sich im ersten Jahr mindestens 16.000 (in den Optionszeiträumen mindestens 19.200) und nicht mehr als 24.000 (in den Optionszeiträumen nicht mehr als 28.800) Betriebsstunden abzurufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für das erste Jahr und 19.200 Betriebsstunden für die Optionszeiträume jährlich (take-or-pay). Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 24.000 Betriebsstunden im ersten Jahr und 28.800 Betriebsstunden in den Optionszeiträumen, also insgesamt 139.2000 Betriebsstunden. (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe (tgl. 4 Stück) haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. Voraussichtlich wird die zu erbringende Fahrleistung hauptsächlich auf den Betriebshöfen I und L beginnen und enden. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Hiervon abweichend wird der erste Abruf (nach dem Zuschlag) spätestens 1 Woche vor Leistungserbringung erfolgen. Mit jedem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder die Bereitstellung der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungs

  • Fahrleistungen im Linienverkehr 01.11.2024 – 31.08.2025 Frist 12.09.2024, 09:00 Uhr Verlängerung: 4
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Leistungszeitraum vom 01.11.2024-31.08.2025 Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1 Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden) im Schienenersatz- und Linienverkehr an, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden. Der AG verpflichtet sich im ersten Jahr mindestens 16.000 (in den Optionszeiträumen mindestens 19.200) und nicht mehr als 24.000 (in den Optionszeiträumen nicht mehr als 28.800) Betriebsstunden abzurufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für das erste Jahr und 19.200 Betriebsstunden für die Optionszeiträume jährlich (take-or-pay). Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 24.000 Betriebsstunden im ersten Jahr und 28.800 Betriebsstunden in den Optionszeiträumen, also insgesamt 139.2000 Betriebsstunden. (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe (tgl. 4 Stück) haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. Voraussichtlich wird die zu erbringende Fahrleistung hauptsächlich auf den Betriebshöfen I und L beginnen und enden. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Hiervon abweichend wird der erste Abruf (nach dem Zuschlag) spätestens 1 Woche vor Leistungserbringung erfolgen. Mit jedem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder die Bereitstellung der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungs

Verfahrensverlauf

  1. Ausschreibung 29.08.2024 Bekanntmachung ↗
  2. Zuschlag 08.10.2024 Bekanntmachung ↗

ÖPNV-Netz in Berlin

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Weitere Vergaben von Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.