Durchführung von freigestelltem Schülerverkehr
Auftraggeber: Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises · Schwalm-Eder-Kreis
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 02.03.2026, 09:30 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 01.08.2026 – 31.07.2034
- Vertragsende
- 31.07.2034 (noch ~8 Jahre)
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 3
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 17.01.2026
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Ausschreibung: Das Vergabeverfahren wurde bekanntgemacht, die Angebotsfrist ist am 02.03.2026 abgelaufen. Ein Zuschlag ist in den vorliegenden Daten noch nicht veröffentlicht.
- Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
- Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 02.03.2026, 09:30 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2034 (noch ~8 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Vergabe von Schülerbeförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr zu drei Schulen. Los 1: Eckhard-Vonholdt-Schule in Schwalmstadt-Treysa (2 Standardbusse), Los 2: Grundschule am Alleeplatz in Schwalmstadt-Ziegenhain (1 Standardbus), Kleeblattschule mit den Standorten in Schwalmstadt - Niedergrenzebach und Frielendorf-Obergrenzebach (2 Standardbusse). Die Schüler sind an hessischen Schultagen mit Ausnahme beweglicher lokaler Ferientage etc. - von den in der Anlage aufgeführten Haltestellen abzuholen bzw. zu diesen zu befördern. Für die Leistung ist der Einsatz von Standardbussen notwendig. Hinweis: Es kann auf Grund schulischer Besonderheiten zu geänderten An- und Abfahrtszeiten kommen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer rechtzeitig über diese informieren. Insbesondere in der 1. Schulwoche nach den hessischen Sommerferien kommt es zu geänderten An- und Abfahrtszeiten. Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie „B“ (Standardbus). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten. Der Auftragnehmer gewährleistet ferner, dass die von ihm gewählten Fahrzeuge den örtlichen und topographischen Gegebenheiten entsprechend auf den zur Schule führenden Straßen eingesetzt werden können (insbesondere hinsichtlich Fahrzeugbreite, ~höhe und ~länge). Der Auftragnehmer hat die Qualität der Straßen einschließlich ihrer Schneeräumquote sowie die Motorisierung der Fahrzeuge bei seiner Fahrzeugwahl zu berücksichtigen. Außerhalb der in der Anlage „Grundinformation“ aufgeführten Zeiten können vom Auftragnehmer eingesetzte Fahrzeuge anderweitig verwendet werden. Die grafische Übersicht des Bediengebietes sowie der anzufahrenden Ortschaften ist der Anlage „Karte“ zu entnehmen. Der ab Betriebsstart durchzuführende Betrieb des Freigestellten Schülerverkehrs ist der Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrplan“ zu entnehmen.
Linienbündel / Lose (3)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Durchführung von freigestelltem Schülerverkehr zur Eckhard-Vonholdt-Schule 01.08.2026 – 31.07.2034 Frist 02.03.2026, 09:30 Uhr
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Schülerbeförderung gem. § 161 HSchG im freigestelltem Schülerverkehr zur Eckhard-Vonholdt-Schule
- Durchführung von freigestelltem Schülerverkehr zur Grundschule am Alleeplatz 01.08.2026 – 31.07.2034 Frist 02.03.2026, 09:30 Uhr
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Schülerbeförderung gem. § 161 HSchG im freigestelltem Schülerverkehr zur Grundschule am Alleeplatz
- Durchführung von freigestelltem Schülerverkehr zur Kleeblattschule 01.08.2026 – 31.07.2034 Frist 02.03.2026, 09:30 Uhr
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Schülerbeförderung gem. § 161 HSchG im freigestelltem Schülerverkehr zur Kleeblattschule
ÖPNV-Netz in Schwalm-Eder-Kreis
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.