ÖPNV Betreiber-Atlas
Zuschlag ÖPNV Linienverkehr

Direktvergabe zweier Bündel durch den Kreis Unna an die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH

Auftraggeber: Kreis Unna · Unna

Vertragslaufzeit
25.05.2026 – 31.12.2030
Vertragsende
31.12.2030 (noch ~4 Jahre)
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
24.12.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb"?
Im Verhandlungsverfahren verhandelt der Auftraggeber die Angebotsbedingungen mit den Bietern.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2030 (noch ~4 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH Betreiber-Profil →

Leistung

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (Betreiber). Die Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 Abs. 2 ÖPNVG NRW. Der vergebene ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste des Kleinen Bündels und des Kleinen AST-Bündels gemäß Nahverkehrsplan 2024 des Kreises Unna. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen und PKW im Gebiet des Kreises Unna sowie abgehender Linien auf die Gebiete angrenzender Aufgabenträger. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste und Linienbedarfsverkehre. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Direktvergabe zweier Bündel durch den Kreis Unna an die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH 25.05.2026 – 31.12.2030
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Die Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 Abs. 2 ÖPNVG NRW. Der vergebene ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste des Kleinen Bündels und des Kleinen AST-Bündels gemäß Nahverkehrsplan 2024 des Kreises Unna. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen und PKW im Gebiet des Kreises Unna sowie abgehender Linien auf die Gebiete angrenzender Aufgabenträger. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste und Linienbedarfsverkehre. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 848.200 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und ca. 2.000 Kilometer im Linienbedarfsverkehr. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur wie auch der Ladeinfrastruktur für E-Busse. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im Geltungsbereich des WestfalenTarifs. Die Qualitätsanforderungen ergeben sich aus dem Ergänzenden Dokument der Vorinformation Nummer 626595-2024 vom 16.10.2024 (einschließlich Anlagen) und steht als Download unter folgender URL zur Verfügung: https://www.kreis-unna.de/Gesellschaft/Politik/Amtsblatt-Bekanntmachungen/ zur Verfügung.

ÖPNV-Netz in Unna

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.