ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Direktvergabe eines Übergangsvertrags über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aufgrund eines ausschließlichen Rechts auf den Linie 240 im Landkreis Ravensburg nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c) VgV bis zur wettbewerblichen Ausschreibung dieser Linie 240.

Auftraggeber: Landkreis Ravensburg · Ravensburg

Vertragslaufzeit
01.01.2027 – 30.09.2029
Vertragsende
30.09.2029 (noch ~3 Jahre)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
24.07.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 30.09.2029 (noch ~3 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED / Deutsche eVergabe). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit.