Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Stadt- und Regionalverkehr im Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark einschließlich abgehender Linien in die Landkreise Havelland, Teltow-Fläming Wittenberg und in die Städte Berlin, Potsdam und Brandenburg an der Havel.
Auftraggeber: Landkreis Potsdam-Mittelmark · Potsdam-Mittelmark
- Vertragslaufzeit
- 01.06.2026
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 01.07.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Stadt- und Regionalverkehr im Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark einschließlich abgehender Linien in die Landkreise Havelland, Teltow-Fläming Wittenberg und in die Städte Berlin, Potsdam und Brandenburg an der Havel.. 01.06.2026
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 3 Abs. 3 ÖPNVG Brandenburg i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die regiobus Potsdam Mittelmark GmbH, Brücker Landstraße 22, 14806 Bad Belzig, +49 (0)33841 99-300, www. regiobus.pm) direkt zu vergeben (Betreiber). Der beabsichtigte ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Stadt- und Regionalverkehr auf dem Gebiet des Landkreises. Der ÖDA bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8. Hierzu gehören Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. 1. § 42 PBefG (Linienverkehre), 2. § 43 PBefG (Sonderformen des Linienverkehrs), 3. § 44 PBefG (Linienbedarfsverkehre). Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Linienverkehre gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 12,5 Mio. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe Verfahren/Verfahren/Zusätzliche Informationen) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Busverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.
ÖPNV-Netz in Potsdam-Mittelmark
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Vorderpfalz
Busverkehr-Rhein-Neckar
regiobus Potsdam Mittelmark GmbH
DB Regio
Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel GmbH
Verkehrsgesellschaft Gersprenztal/Sauter
Zarth GmbH
DB Regio AG Nordost
Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH
Hetzler & Pfadt vorher Viabus
Kommunalverkehr Rhein-Nahe
Stadtverkehr Ingelheim
Weitere Vergaben von Landkreis Potsdam-Mittelmark
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Zuschlag Schülerverkehr Potsdam-Mittelmark Ende 28.06.2028Freigestellter Schülerspezialverkehr für Schülerinnen und Schüler des Landkreises Potsdam-Mittelmark
- Zuschlag Schülerverkehr Potsdam-Mittelmark Ende 28.06.2028Freigestellter Schülerverkehr für Schülerinnen und Schüler des Landkreises Potsdam-Mittelmark
- Zuschlag ÖPNV Linienverkehr Potsdam-Mittelmark Ende 30.05.2036Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Stadt- und Regionalverkehr im Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark einschließlich abgehender Linien in die Landkreise Havelland, Teltow-Fläming Wittenberg und in die Städte Berlin, Potsdam und Brandenburg an der Havel.
- Zuschlag Schülerverkehr Potsdam-Mittelmark Ende 08.07.2026Freigestellter Schülerverkehr für Schülerinnen und Schüler des Landkreises Potsdam-Mittelmark
- Zuschlag Schülerverkehr Potsdam-Mittelmark Ende 23.07.2025Freigestellter Schülerverkehr für Schülerinnen und Schüler des Landkreises Potsdam-Mittelmark
- Zuschlag Schülerverkehr Potsdam-Mittelmark Ende 08.07.2026Freigestellter Schülerspezialverkehr für Schülerinnen und Schüler des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.