Vorinformation ÖPNV Linienverkehr
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr auf den Linien 3, 5, 6, 7, 14, 16, 17, 18, N6, N7 und N8 (neue Linienbezeichnungen gem. Nahverkehrsplan der Stadt Neu-Ulm / Zielnetz 2027) an einen internen Betreiber gem. § 108 GWB
Auftraggeber: Stadt Neu-Ulm
- Vertragslaufzeit
- 01.01.2027 – 31.12.2041
- Vertragsende
- 31.12.2041 (noch ~15 Jahre)
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 03.10.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2041 (noch ~15 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Weitere Vergaben von Stadt Neu-Ulm
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Zuschlag ÖPNV Linienverkehr Neu-Ulm Ende 31.12.2041Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr auf den Linien 3, 5, 6, 7, 14, 16, 17, 18, N6, N7 und N8 (neue Linienbezeichnungen gem. Nahverkehrsplan der Stadt Neu-Ulm / Zielnetz 2027) an einen internen Betreiber gem. § 108 GWB
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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED / Deutsche eVergabe). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit.