Vorinformation ÖPNV Linienverkehr
Direktvergabe eines kleinen Übergangsvertrags über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf der Linie 41 im Landkreis Bodenseekreis nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) 1370/2007 bis zur wettbewerblichen Ausschreibung dieser Linie.
Auftraggeber: Landratsamt Bodenseekreis · Bodenseekreis
- Vertragslaufzeit
- 21.12.2026 – 03.12.2029
- Vertragsende
- 03.12.2029 (noch ~3 Jahre)
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 03.12.2029 (noch ~3 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
ÖPNV-Netz in Bodenseekreis
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Landratsamt Bodenseekreis
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Bodenseekreis Ende 30.09.2029Direktvergabe eines Übergangsvertrags über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aufgrund eines ausschließlichen Rechts auf den Linien 221, 222, 224, 225, 226, 227, 229, 235, 238, 239, 2240, 246, 247 im Landkreis Bodenseekreis nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c) VgV bis zur wettbewerblichen Ausschreibung.
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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED / Deutsche eVergabe). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit.