BvA_VG Feilitzsch - Schülerbeförderung
Auftraggeber: Verwaltungsgemeinschaft Feilitzsch · Hof, Landkreis
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 05.05.2025, 10:00 Uhr
- Verfahren
- Vergabebekanntmachung (CAN)
- Auftragswert
- 703.416 €
- Lose
- 2
- Angebote eingegangen
- 1
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 02.04.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
- Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 05.05.2025, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Ein Angebot eingegangen — im Verfahren gab es keinen Wettbewerb.
Leistung
Es werden die Leistungen zur Schülerbeförderung für die Grund- und Mittelschule Bayerisches Vogtland, Steinweg 16, 95183 Feilitzsch vergeben. Die Schüler sind in Kleinbussen (Los 1) und Großbussen (Los 2) von ihrem Wohnort zur Schule und wieder zurück zu befördern. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre.
Linienbündel / Lose (2)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Los 1 - Kleinbusse Frist 05.05.2025, 10:00 Uhr
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung der Beförderungsleistungen der Schüler für die Grund- und Mittelschule Bayerisches Vogtland, Steinweg 16, 95183 Feilitzsch. Die Schüler sind in Kleinbussen (Los 1) und Großbussen (Los 2) von ihrem Wohnort zur Schule und wieder zurück zu befördern. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre (Schuljahr 2025/2026 bis 2028/2029). Die Beförderung ist an allen Schultagen durchzuführen. Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern. Eine hohe Flexibilität in Routenplanung und Abfahrtszeiten ist Voraussetzung. Sämtliche Fahrten sind stets von der Zahl und dem Wohnort der zu befördernden Schülerinnen und Schüler abhängig. Zusätzliche, besondere Anforderungen, die sich in den jeweiligen Schuljahren ergeben könnten, sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Tourenänderungen, bzw. zusätzlicher planbarer Fahrzeug-/Beförderungsbedarf muss mit einer 14-tägigen Vorlaufzeit von den Beförderungsunternehmen realisierbar sein. Sollten sich Änderungen im Schulbetrieb ergeben (z.B. Schulfreie Tage / Schließtage) werden diese dem Auftragnehmer vom Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Sonderfahrten, beispielsweise bei Unterrichts- oder Unterrichtsstundenausfall oder für den Schwimm- bzw. Sportunterricht gemäß Übersicht Fahrpläne müssen vom Auftragnehmer zu den vereinbarten Konditionen erbracht werden. In den für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeugen dürfen während der o.g. Einsätze ausschließlich Kinder befördert werden, deren Beförderung nach der Verordnung über die Schülerbeförderung oder nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs in Verbindung mit den dazu erlassenen Ausführungsverordnungen notwendig ist. Soweit der Auftraggeber Berechtigungsauswese ausgibt, haben die Schülerinnen und Schüler ihre Berechtigung auf Verlangen durch den Ausweis nachzuweisen Die Strecken sind in Anlage 1 - Übersichtsplan (2 Dateien: Plan1 und Plan2) dargestellt. Die grün markierten Strecken stellen hier die aktuellen Fahrpläne für die Kleinbusse dar, die rot markierten Strecken erfassen die Großbusse. Die aktuellen Fahrpläne inklusiver ungefährer Kilometerangaben sind in der Anlage 2a (Fahrpläne für die Kleinbusse - Los 1) und Anlage 2b (Fahrpläne für die Großbusse - Los 2) beigefügt. Es sind 3 Kleinbusse (Los 1) und 3 Großbusse (Los 2) notwendig. Die Kilometerleistung pro Schuljahr beträgt für die Kleinbusse etwa 32.623 km und für die Großbusse etwa 19.889 km. Hierbei wurde von einem Schuljahr mit 38 Schulwochen á 5 Schultagen ausgegangen. Die aktuelle Anzahl der zu befördernden Schüler liegt bei 360 Schülern in 16 Klassen, von denen ca. 40 % befördert werden müssen. Die Kilometeranzahl wird jedoch grundsätzlich dieselbe bleiben, da die gleichen Orte angefahren werden müssen, nur mit gegebenenfalls veränderter Schülerzahl. Aus den beigefügten Fahrplänen ergibt sich, dass in der Früh 3 Großbusse und 3 Kleinbusse benötigt werden, um die Schüler zur Schule zu fahren. Die Schlusszeiten der Schule sind: 11:15 Uhr, 12:15 Uhr, 13:00 Uhr, 14:00 Uhr, 15:00 Uhr, 16:00 Uhr und 16:30 Uhr. Inwieweit hier Klein- und/oder Großbusse eingesetzt werden müssen, hängt vom jeweiligen Stundenplan ab. Um 14:00 Uhr und 16:00 Uhr sind die Schlusszeiten der Mittagsbetreuung. Des Weiteren muss zweimal wöchentlich ein Großbus zum Schwimmunterricht nach Hof und zurück fahren. In den Schuljahren 25/26 sowie 26/27 ist zudem der wöchentliche Sportunterricht aufgrund der zweijährigen Umbauphase der Sporthalle die Fahrt nach Töpen notwendig. Hier werden wöchentlich zweimal zwei Kleinbusse benötigt. Freitags ist die letzte Fahrt um 13:00 Uhr. Gerade bei den Kleinbussen ist ein flexibler Einsatz notwendig. Manche Orte können nur mit einem Kleinbus erreicht werden. Bei Unterrichtsausfall bedeutet dies somit teilweise andere Routen. Die konkreten Fahrpläne je Schuljahr werden zu Begin
- Los 2 - Großbusse Frist 05.05.2025, 10:00 Uhr
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung der Beförderungsleistungen der Schüler für die Grund- und Mittelschule Bayerisches Vogtland, Steinweg 16, 95183 Feilitzsch. Die Schüler sind in Kleinbussen (Los 1) und Großbussen (Los 2) von ihrem Wohnort zur Schule und wieder zurück zu befördern. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre (Schuljahr 2025/2026 bis 2028/2029). Die Beförderung ist an allen Schultagen durchzuführen. Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern. Eine hohe Flexibilität in Routenplanung und Abfahrtszeiten ist Voraussetzung. Sämtliche Fahrten sind stets von der Zahl und dem Wohnort der zu befördernden Schülerinnen und Schüler abhängig. Zusätzliche, besondere Anforderungen, die sich in den jeweiligen Schuljahren ergeben könnten, sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Tourenänderungen, bzw. zusätzlicher planbarer Fahrzeug-/Beförderungsbedarf muss mit einer 14-tägigen Vorlaufzeit von den Beförderungsunternehmen realisierbar sein. Sollten sich Änderungen im Schulbetrieb ergeben (z.B. Schulfreie Tage / Schließtage) werden diese dem Auftragnehmer vom Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Sonderfahrten, beispielsweise bei Unterrichts- oder Unterrichtsstundenausfall oder für den Schwimm- bzw. Sportunterricht gemäß Übersicht Fahrpläne müssen vom Auftragnehmer zu den vereinbarten Konditionen erbracht werden. In den für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeugen dürfen während der o.g. Einsätze ausschließlich Kinder befördert werden, deren Beförderung nach der Verordnung über die Schülerbeförderung oder nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs in Verbindung mit den dazu erlassenen Ausführungsverordnungen notwendig ist. Soweit der Auftraggeber Berechtigungsauswese ausgibt, haben die Schülerinnen und Schüler ihre Berechtigung auf Verlangen durch den Ausweis nachzuweisen Die Strecken sind in Anlage 1 - Übersichtsplan (2 Dateien: Plan1 und Plan2) dargestellt. Die grün markierten Strecken stellen hier die aktuellen Fahrpläne für die Kleinbusse dar, die rot markierten Strecken erfassen die Großbusse. Die aktuellen Fahrpläne inklusiver ungefährer Kilometerangaben sind in der Anlage 2a (Fahrpläne für die Kleinbusse - Los 1) und Anlage 2b (Fahrpläne für die Großbusse - Los 2) beigefügt. Es sind 3 Kleinbusse (Los 1) und 3 Großbusse (Los 2) notwendig. Die Kilometerleistung pro Schuljahr beträgt für die Kleinbusse etwa 32.623 km und für die Großbusse etwa 19.889 km. Hierbei wurde von einem Schuljahr mit 38 Schulwochen á 5 Schultagen ausgegangen. Die aktuelle Anzahl der zu befördernden Schüler liegt bei 360 Schülern in 16 Klassen, von denen ca. 40 % befördert werden müssen. Die Kilometeranzahl wird jedoch grundsätzlich dieselbe bleiben, da die gleichen Orte angefahren werden müssen, nur mit gegebenenfalls veränderter Schülerzahl. Aus den beigefügten Fahrplänen ergibt sich, dass in der Früh 3 Großbusse und 3 Kleinbusse benötigt werden, um die Schüler zur Schule zu fahren. Die Schlusszeiten der Schule sind: 11:15 Uhr, 12:15 Uhr, 13:00 Uhr, 14:00 Uhr, 15:00 Uhr, 16:00 Uhr und 16:30 Uhr. Inwieweit hier Klein- und/oder Großbusse eingesetzt werden müssen, hängt vom jeweiligen Stundenplan ab. Um 14:00 Uhr und 16:00 Uhr sind die Schlusszeiten der Mittagsbetreuung. Des Weiteren muss zweimal wöchentlich ein Großbus zum Schwimmunterricht nach Hof und zurück fahren. In den Schuljahren 25/26 sowie 26/27 ist zudem der wöchentliche Sportunterricht aufgrund der zweijährigen Umbauphase der Sporthalle die Fahrt nach Töpen notwendig. Hier werden wöchentlich zweimal zwei Kleinbusse benötigt. Freitags ist die letzte Fahrt um 13:00 Uhr. Gerade bei den Kleinbussen ist ein flexibler Einsatz notwendig. Manche Orte können nur mit einem Kleinbus erreicht werden. Bei Unterrichtsausfall bedeutet dies somit teilweise andere Routen. Die konkreten Fahrpläne je Schuljahr werden zu Begin
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Hof
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Verwaltungsgemeinschaft Feilitzsch
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.