Busleistungen und ALT-Verkehre Linienbündel Stadt St. Ingbert
Auftraggeber: Saarpfalz-Kreis · Saarpfalz-Kreis
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 17.04.2026, 10:00 Uhr
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 3
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 24.02.2026
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
- Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 17.04.2026, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
3 Angebote eingegangen.
Leistung
Busleistungen und ALT-Verkehre Linienbündel Stadt St. Ingbert
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Linienbündel Stadt St. Ingbert Frist 17.04.2026, 10:00 Uhr
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Das Linienbündel Stadt St. Ingbert umfasst die Linien 521-526 sowie die Schulverstärkerlinien 581-588, 591-593, die Uni-Shuttle Linien 170, ALT N 53 und die ALT-Linien 527 und 528. Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit mind. sechs Standard-Niederflurbussen der Kategorie A und mind. zwölf Standardbussen der Kategorie B betrieben werden. In einem durchschnittlichen Kalenderjahr sind ca. 706 Tausend Fahrplankilometer (Tkm) zu erbringen. Es sind ca. 31.872 Fahrplanstunden p.a. zu erbringen.
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Saarpfalz-Kreis
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Saarpfalz-Kreis
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.