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Zuschlag Schülerverkehr

Bekanntmachung vergebener Aufträge - Rahmenvereinbarung über Fahrdienste für Menschen mit Behinderung im Ennepe-Ruhr-Kreis

Auftraggeber: Ennepe-Ruhr-Kreis · Ennepe-Ruhr-Kreis

Angebotsfrist (abgelaufen)
11.11.2024, 08:00 Uhr
Vertragslaufzeit
01.01.2025 – 31.12.2025
Vertragsende
31.12.2025 (bereits beendet)
Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Auftragswert
851.290 €
Lose
2
Verkehrsart
Schülerverkehr
Veröffentlicht
09.10.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Bis wann können Angebote abgegeben werden?
Die Angebotsfrist endete am 11.11.2024, 08:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2025 (bereits beendet). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Hattingen e.V.

Leistung

Der Ennepe-Ruhr-Kreis beabsichtigt die Vergabe eines Rahmenvertrages über Fahrdienste für Menschen mit Behinderung für ein Jahr (01.01.2025-31.12.2025), mit der Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate (01.01.2026 - 31.12.2024). Das Leistungsangebot umfasst eine Pflicht- und eine freiwillige Leistung. Die Vergabe dieses Leistungsangebotes erfolgt in zwei Losen. Der Fahrdienst erstreckt sich auf die Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises. Es ist daher erforderlich, dass insgesamt 10 -15 Fahrzeuge im Kreisgebiet zur Erfüllung der Fahraufträge in Spitzenzeiten eingesetzt werden. Im Rahmen der Eingliederungshilfe (Los 1) werden etwa 7-10 Fahrzeuge und für die Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge (Los 2) etwa 3-5 Fahrzeuge unter Berücksichtigung von Spitzenzeiten benötigt.

Linienbündel / Lose (2)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Los 1 - Rahmenvereinbarung über Fahrdienste für Menschen mit Behinderung im Ennepe-Ruhr-Kreis (Eingliederungshilfe) 01.01.2025 – 31.12.2025 Frist 07.11.2024, 09:00 Uhr Verlängerung: 1
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat als Leistungsangebot der Eingliederungshilfe zur Sozialen Teilhabe (Pflichtleistung) einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung eingerichtet (§ 113 Abs.2 Nr. 7 i.V.m. § 83 Abs.1 Nr.1 SGB IX). Der Behindertenfahrdienst (kurz: BFD) soll von Rollstuhlfahrern und anderen Menschen mit Behinderung, die auf Grund der Schwere oder Art der körperlichen Beeinträchtigung weder öffentliche Verkehrsmittel noch ein normales Taxi benutzen können, in Anspruch genommen werden können (§ 99 SGB IX). Einzelheiten ergeben sich aus den „Richtlinien zum Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“ (Anlage D2). Hierzu beabsichtigt der Ennepe-Ruhr-Kreis die Vergabe eines Rahmenvertrages über Fahrdienste für Menschen mit Behinderung für ein Jahr (01.01.2025-31.12.2025), mit der Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate (01.01.2026 - 31.12.2024). Der Auftragnehmer soll den Fahrdienst für Nutzungsberechtigte im gesamten Kreisgebiet betreiben. Der Fahrdienst erbringt derzeit eine jährliche Leistung von rund 36.000 km (Besetztkilometer). Bezüglich der Einzelheiten auch hinsichtlich der Schwankungsbreiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Es ist sicherzustellen, dass im Jahresverlauf ein gleichmäßiges monatliches Angebot vorgehalten wird. Die Höchstgrenze der abrechenbaren Fahrleistung beträgt 52.000 / Jahr. Somit beträgt die Höchstgrenze für den Rahmenvertrag inkl. Verlängerungsoption 104.000 km. Sofern diese Höchstgrenze erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung nach Auffassung des EuGHs ihre Wirkung.

  • Los 2 - Rahmenvereinbarung über Fahrdienste für Menschen mit Behinderung im Ennepe-Ruhr-Kreis (Daseinsvorsorge) 01.01.2025 – 31.12.2025 Frist 07.11.2024, 09:00 Uhr Verlängerung: 1
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Für die Menschen mit Behinderung, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht in Gänze erfüllen, jedoch ständig auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind und aufgrund der Schwere oder Art ihrer körperlichen Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel und keine normalen Taxen benutzen können, wird der Fahrdienst zudem vom Ennepe-Ruhr-Kreis als freiwillige Leistung im Sinne der Daseinsvorsorge angeboten. Hierzu beabsichtigt der Ennepe-Ruhr-Kreis die Vergabe eines Rahmenvertrages über Fahrdienste für Menschen mit Behinderung für ein Jahr (01.01.2025-31.12.2025), mit der Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate (01.01.2026 - 31.12.2024). Der Auftragnehmer soll den Fahrdienst für Nutzungsberechtigte im gesamten Kreisgebiet betreiben. Der Fahrdienst erbringt derzeit eine jährliche Leistung von rund 9.000 km (Besetztkilometer). Bezüglich der Einzelheiten auch hinsichtlich der Schwankungsbreiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Es ist sicherzustellen, dass im Jahresverlauf ein gleichmäßiges monatliches Angebot vorgehalten wird. Die Höchstgrenze der abrechenbaren Fahrleistung beträgt 12.000 / Jahr. Somit beträgt die Höchstgrenze für den Rahmenvertrag inkl. Verlängerungsoption 24.000 km. Sofern diese Höchstgrenze erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung nach Auffassung des EuGHs ihre Wirkung.

Verfahrensverlauf

  1. Ausschreibung 09.10.2024 Bekanntmachung ↗
  2. Ausschreibung 07.11.2024 Bekanntmachung ↗
  3. Zuschlag 20.12.2024 Bekanntmachung ↗

ÖPNV-Netz in Ennepe-Ruhr-Kreis

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.