Beförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr des Schulverbandes Neukirchen-Etzelwang
Auftraggeber: Schulverband Neukirchen-Etzelwang · Amberg-Sulzbach
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 28.07.2025, 12:00 Uhr
- Verfahren
- Vergabebekanntmachung (CAN)
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 2
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 30.06.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
- Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 28.07.2025, 12:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
2 Angebote eingegangen.
Leistung
Beförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr des Schulverbandes Neukirchen-Etzelwang
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Beförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr des Schulverbandes Neukirchen-Etzelwang Frist 28.07.2025, 12:00 Uhr Verlängerung: 2
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Gegenstand der Beschaffungsmaßnahme ist die Durchführung von Leistungen der Beförderung von beförderungsberechtigten Personen zwischen den Wohnorten der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Neukirchen-Etzelwang (und zurück) ab dem Schuljahr 2025/2026 ff gemäß der Leistungsbeschreibung.
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Amberg-Sulzbach
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.