Beförderung von Schülern und Schülerinnen mit Beeinträchtigung zu Lichtenberger Schulen in sechs Losen
Auftraggeber: Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin · Berlin
- Vertragslaufzeit
- 08.09.2025 – 08.09.2029
- Vertragsende
- 08.09.2029 (noch ~3 Jahre)
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 6
- Angebote eingegangen
- 9
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 14.12.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
- Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 08.09.2029 (noch ~3 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
9 Angebote eingegangen.
Leistung
Die Auftrag gebende Stelle überträgt dem Auftrag nehmenden Unternehmen je Los die Durchführung von Beförderungsleistungen vorwiegend behinderter Schüler:innen (ggf. mit Begleitpersonal) vom Aufnahmepunkt – (Wohnort bzw. Sammelpunkt nur im Los 5) zu verschiedenen Zielorten (Schulen im Bezirk Lichtenberg von Berlin bzw. Praktikumsorte innerhalb Berlins) und von der Schule bzw. vom Praktikumsort zum Wohnort bzw. zum Sammelpunkt (Los 5) zurück. Der Leistungsumfang enthält die: - Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, einschließlich Beförderung von Schülern und Schülerinnen im Rollstuhl für die Lose 1 - 3 - Beförderung von Schüler:innen in den Ferien sowie Sonderfahrten für die Lose 1 - 6 - Beförderung von Schülern:innen zu Praktika, Exkursionen im Rahmen des Unterrichtes für die Lose 1 - 3 - 5 inklusive der Tourenplanung entsprechend der vorgegebenen Mindestanforderungen durch das auftragnehmende Unternehmen je Los. Insofern ist in den Vergabeunterlagen die tägliche Beförderung an Schul- und Ferientagen (soweit im Leistungsumfang enthalten) von Montag bis Freitag gemeint. Die Hinfahrt zu den Schulen und die Abfahrt von den Schulen richten sich je nach Schulorganisation nach dem jeweiligen Unterrichtsbeginn und –ende bzw. in Einzelfällen nach individuellen Erfordernissen. Das spätere Auftrag nehmende Unternehmen hat die Beförderungsleistung so durchzuführen, dass die Schüler:innen jeweils 10 - 15 Minuten vor Unterrichts- bzw. Betreuungsbeginn an der Schule eintreffen. In den Adresslisten der Schüler:innen im Los 1 – 6 (Punkt 3.1 – 8.1) wird für jede/n Schüler:in der jeweilige Unterrichts- bzw. wenn zutreffend der Betreuungsbeginn und das jeweilige Unterrichts- bzw. Betreuungsende dargestellt. Bei Einzelbeförderungen (aus medizinischen Gründen) erfolgt die zeitliche Festlegung für die Hin- und Rückfahrt individuell entsprechend der Gegebenheiten. Eine 100 %ige passgenaue Übersicht der Wohnanschriften der Schüler:innen und die daraus resultierenden Besonderheiten (z.B. aus der Art der Behinderung) je Los (Los 1 – 6) kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht übergeben werden, da zu Beginn eines jeden Schuljahres neue Schüler:innen hinzukommen, Schüler:innen die Schule verlassen, Umzüge erfolgen usw. Ein von der Zeitplanung abweichendes Eintreffen der Schüler:innen an der Schule bzw. am Wohnort bzw. Sammelpunkt (nur Los 5) kann sowohl zu erheblichen schulorganisatorischen Schwierigkeiten als auch zu Problemen bei der Betreuung im häuslichen Bereich führen. Deshalb hat das Auftrag nehmende Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass die im Tourenplan vereinbarten Hin- und Rückfahrtzeiten unbedingt eingehalten werden. Die Bereitschaft zur Stellung des ggf. erforderlichen Begleitpersonals durch das Auftrag nehmende Unternehmen wird vorausgesetzt. Die Bestellung von Personal erfolgt durch die Auftrag gebende Stelle in Absprache mit dem Auftrag nehmenden Unternehmen. Setzt das Auftrag nehmende Unternehmen von sich aus zusätzliches Begleitpersonal ein, so ist dies nicht gesondert in Rechnung zu stellen. Das Auftrag nehmende Unternehmen ist nicht berechtigt, von den zu Befördernden selbst ein Entgelt für die Beförderungsleistung zu verlangen. Die Beförderungen erfolgen als Sammelbeförderungen. Einzelbeförderungen sind nur nach erteilter Genehmigung durch die Auftrag gebende Stelle durchzuführen sowie bei Besonderheiten in der Person des Fahrgastes. Beförderungen im Rahmen des obligatorischen Unterrichtes wie Wandertage, Projekttage, Exkursionen und dergleichen, die innerhalb von Berlin stattfinden, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages zu realisieren. Es gelten die Kalkulationsmechanismen der Leistungsverzeichnisse. Dies gilt insbesondere für die Beförderungen von Schüler:innen mit Rollstühlen bzw. stark Gehbehinderten, für die die Bewältigung mit Öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist. Entsprechende Planungen werden den Auftrag nehmenden Unternehmen mit ausreichendem Vorlauf mitgeteilt. Des Weiteren muss das zukünftige
Linienbündel / Lose (6)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- 35 SuS 08.09.2025 – 08.09.2029
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Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, in den Ferien, zu Praktika sowie Sonderfahrten inklusive der Tourenplanung (gemäß den vorgegebenen Bedingungen) durch das Auftrag nehmende Unternehmen für die Schüler:innen der folgenden Schule mit sonderpädagogischer Förderung: Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule (11S04) (Schule mit Förderschwerpunkt „Sehen“) Erich-Kurz-Str. 6-10, 10319 Berlin Als Abrechnungsgrundlage aller Touren gelten die im Leistungsverzeichnis für Los 1 angebotenen Festpreise. Während eines Schuljahres sind ca. 35 Schüler:innen aus der Schule mit sonderpädagogischer Förderung zu befördern. Einige Schüler:innen haben neben der hauptsächlich visuellen Beeinträchtigung weitere Behinderungen in Kombination, das heißt sie sind zum Teil schwer mehrfach behindert. Für die Beförderung der Schüler:innen dieser Schule kommt ausschließlich die Sammelbeförderung bis zu maximal 8 Personen unter teilweisem Einsatz von Spezialfahrzeugen (BTW) in Betracht. In diesem Los sind gegenwärtig 3 Einzelbeförderungen durchzuführen, 2 davon aufgrund medizinischer Indikation in Begleitung einer (Intensiv-) Krankenschwester. Diese Schüler:innen sind außerdem auf einen Rollstuhl/Rehabuggy angewiesen. Durchschnittlich waren in den jeweiligen Ferien (Betrachtungszeitraum 2024 - Schuljahr 2023/24, 2. Halbjahr und 1. Halbjahr des Schuljahres 2024/2025) 3 Schüler:innen für die Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule (11S04) zu befördern. Praktika: Pro Schulhalbjahr sind ca. 6 Beförderungen (einfache Fahrt) für den genannten Zeitraum für die Dauer in der Regel von 2 Wochen, mitunter auch für 3 Wochen notwendig. Für einen Schüler wurde im gesamten Schuljahr ein Praxistag pro Woche mit demselben Zielort durchgeführt. Die o. g Zahl stellt die Gesamtzahl der Beförderungen einschließlich der Schüler:innen, die sonst nicht an der täglichen Beförderung während der Schultage teilnehmen, dar. Die Stellung von Begleitpersonen ist notwendig.
- 158 SuS 08.09.2025 – 08.09.2029
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Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, in den Ferien, zu Praktika sowie Sonderfahrten inklusive der Tourenplanung (gemäß den vorgegebenen Bedingungen) durch das Auftrag nehmende Unternehmen für die Schüler:innen folgender Schule mit sonderpädagogischer Förderung: Nils-Holgersson-Schule Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt, Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ (11S12) Otto-Marquardt-Str. 12-14, 10369 Berlin Als Abrechnungsgrundlage aller Touren gelten die im Leistungsverzeichnis für Los 2 angebotenen Festpreise. Während eines Schuljahres sind ca. 158 Schüler:innen aus einer Schule mit sonderpädagogischer Förderung zu befördern. Einige Schüler:innen haben neben der hauptsächlichen Behinderung wie „geistige Entwicklung“ weitere Behinderungen in Kombination, das heißt sie sind zum Teil schwer mehrfach behindert. Für die Beförderung der Schüler:innen dieser Schulen kommt ausschließlich die Sammelbeförderung bis zu maximal 8 Personen unter teilweisem Einsatz von Spezialfahrzeugen (BTW) in Betracht. In diesem Los sind gegenwärtig 7 Einzelbeförderungen durchzuführen. Davon ist ein Schüler auf einen Rollstuhl angewiesen. Die durchschnittliche Anzahl der in den jeweiligen Ferien zu befördernden Schüler:innen betrug (Betrachtungszeitraum 2024 - Schuljahr 2023/2024, 2. Halbjahr und 1. Halbjahr des Schuljahres 24/25) 50 Schüler:innen. Praktika: Pro Schulhalbjahr sind ca. 35 Beförderungen (einfache Fahrt) für den genannten Zeitraum für die Dauer in der Regel von 2 Wochen, mitunter auch für 3 Wochen notwendig. Für 4 Schüler:innen wurde im gesamten Schuljahr ein Praxistag pro Woche mit demselben Zielort für alle 4 Schüler:innen durchgeführt. Die o. g. Zahl stellt die Gesamtzahl der Beförderungen einschließlich der Schüler:innen, die sonst nicht an der täglichen Beförderung während der Schultage teilnehmen, dar. Die Stellung von Begleitpersonen ist notwendig.
- 37 SuS 08.09.2025 – 08.09.2029
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Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, in den Ferien, zu Praktika sowie Sonderfahrten und Exkursionen bzw. Wandertagen inklusive der Tourenplanung (gemäß den vorgegebenen Bedingungen) durch das Auftrag nehmende Unternehmen zurzeit für Schüler:innen folgender weiterführender Schulen: - Barnim- Schule (11Y09) Ahrensfelder Chaussee 41, 13057 Berlin - Immanuel-Kant-Gymnasium (11Y11) Lückstraße 63, 10317 Berlin - 12. Gymnasium (11Y12) Allee der Kosmonauten 20-22, 13051 Berlin - Philipp-Reis-Oberschule (11K09) Werneuchener Str. 15, 13055 Berlin - Grüner Campus Malchow (11K10) Malchower Chaussee 2, 13051 Berlin - Paul- und Charlotte Kniese Schule (11K12) Erich-Kurz-Str.6-10, Dolgenseestr. 60 Gemeinschaftsschulteil – 10319 Berlin - Elsa-Neumann-Schule (11K14) Wartiner Str. 1-3, 13057 Berlin Als Abrechnungsgrundlage aller Touren für Los 3 gelten die im Leistungsverzeichnis angebotenen Festpreise. Gegenwärtig werden 37 Schüler:innen zu 7 weiterführenden Schulen im Bezirk Lichtenberg von Berlin befördert, darunter 1 Schüler:innen in Einzelbeförderung, weitere Personen unter teilweisem Einsatz von Spezialfahrzeugen (BTW). Durch die Einbindung der Schüler:innen in das Kurssystem der Schulen sind deren Unterrichtsbeginn und -ende sehr individuell. Besonders in den Prüfungsmonaten Dezember / Januar und Mai / Juni treten oft kurzfristig Veränderungen zur Beförderung der Schüler:innen an den Schulen auf. Daher muss das Auftrag nehmende Unternehmen in der Lage sein, innerhalb von 2 Arbeitstagen auf diese Veränderungen flexibel zu reagieren. Bei der Planung der Tourenpläne sind in der Regel Sammelbeförderungen in Betracht zu ziehen, was aber durch die unterschiedlichen, zumeist weit auseinander liegenden Wohnorte der Schüler:innen nicht immer realisierbar ist. Durchschnittlich waren in den jeweiligen Ferien (Betrachtungszeitraum 2024 - Schuljahr 2023/24, 2. Halbjahr und 1. Halbjahr des Schuljahres 24/25) , drei Schüler:innen für die Grüner Campus Malchow-Schule (11K10) und ein Schüler für die Paul- und-Charlotte-Kniese-Schule 11K12 zu befördern. Die Stellung von Begleitpersonen ist notwendig.
- 29 SuS 08.09.2025 – 08.09.2029
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Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, in den Ferien, zu Praktika sowie Sonderfahrten inklusive der Tourenplanung (gemäß den vorgegebenen Bedingungen) durch das Auftrag nehmende Unternehmen für Schüler:innen folgender Schulen mit sonderpädagogischer Förderung: - Schule am Fennpfuhl (11S02) (Schule mit Förderschwerpunkt „Lernen“) Alfred-Jung-Str. 19, 10369 Berlin - Schule am grünen Grund (11S05) (Schule mit Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“) Harnackstr. 25, 10365 Berlin - Schule Am Breiten Luch (11S08) (Schule mit Förderschwerpunkt „Lernen“) Am Breiten Luch 19, 13053 Berlin Als Abrechnungsgrundlage aller Touren für Los 4 gelten die im Leistungsverzeichnis angebotenen Festpreise. Während eines Schuljahres sind ca. 29 Schüler:innen aus 3 Schulen mit sonderpädagogischer Förderung zu befördern. Zur Schule am grünen Grund (11S05) sind Schüler:innen aus verschiedenen Bezirken zu befördern. Im Verlaufe eines Schuljahres unterliegt die Anzahl der zu befördernden Schüler:innen starken Veränderungen. Hintergrund ist, dass einige Schüler:innen während des Zeitraumes der Diagnostik im Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge (KEH) die Schule am grünen Grund (11S05) besuchen. Nach Beendigung des Krankenhausaufenthaltes besuchen die Schüler:innen dann zumeist wieder die Grundschule an ihrem Wohnort. Im Gegensatz zu den Beförderungsleistungen zu den Schulstandorten 11S02 und 11S08 sind alle Schüler:innen der Schule am grünen Grund (11S05) zurzeit zu 07:50 Uhr zum Unterricht zu befördern (Unterrichtsbeginn ist 08:00 Uhr). Teilweise sind Schüler:innen schulübergreifend wegen ihrer geringen Belastbarkeit bereits um 13:30 Uhr wieder zum Wohnort bzw. zur weiteren Betreuung in eine Tagesgruppe bzw. Pflegestelle in der Nähe ihres Wohnortes zurück zu befördern. Aufgrund der unterschiedlichen Einzugsgebiete werden die Schüler:innen dieser Schule generell in Sammeltouren bis zu maximal 8 Personen befördert. Die durchschnittliche Anzahl der zu befördernden Schüler:innen betrug im Betrachtungszeitraum 2024 (Schuljahr 2023/2024, 2. Halbjahr und 1. Halbjahr des Schuljahres 24/25) für die - Schule am Fennpfuhl (11S02) 6 Schüler:innen - Schule am grünen Grund (11S05) 4 Schüler:innen - Schule Am Breiten Luch (11S08) 1 Schüler:in
- 125 SuS 08.09.2025 – 08.09.2029
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Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, den Ferien sowie Sonderfahrten inklusive der Tourenplanung (gemäß den vorgegebenen Bedingungen) durch das Auftrag nehmende Unternehmen für Schüler:innen der folgenden Schule mit sonderpädagogischer Förderung: Selma-Lagerlöf-Schule (11S06) (Schule mit Förderschwerpunkt „Sprache“) Rüdigerstr. 76, 10365 Berlin Als Abrechnungsgrundlage aller Touren für Los 5 gelten die im Leistungsverzeichnis angebotenen Festpreise. Während eines Schuljahres sind circa 125 Schüler:innen zu befördern. Die Schüler:innen aus der Selma-Lagerlöf-Schule (11S06) sind möglichst in größeren Gruppen von und zu Sammelpunkten, die jeweils vereinbart werden, in Bussen zu befördern (keine Doppeldecker-Busse). Bei diesen Beförderungen ist vom Auftrag nehmenden Unternehmen eine Begleitperson zu stellen und jeweils mit im Leistungsverzeichnis anzugeben und als Pauschale auszuweisen. Aber auch Beförderungen im Kleinbus bzw. PKW vom Wohnort zur Schule und zurück werden derzeit durchgeführt. Die Sammelpunkte für die Selma-Lagerlöf-Schule (11S06) sind vom Auftrag nehmenden Unternehmen auf der Grundlage der jeweiligen aktuellen Schülerlisten (s. Punkt 11 - Musterschülerliste) von Jahr zu Jahr neu festzulegen. Der Sammelpunkt ist so zu wählen, dass die berücksichtigten Schüler:innen innerhalb der Sammeltour einen maximalen Weg von 1.000 m zwischen dem Sammelpunkt und ihrer individuellen Wohnanschrift bewältigen müssen. Bei diesen Sammelbeförderungen ist darauf zu achten, dass für jeden Fahrgast ein Sitzplatz zur Verfügung steht. Bei vereinbarter Beförderung der Schüler:innen von festgelegten Sammelpunkten werden diese durch das vom Auftrag nehmenden Unternehmen eingesetzte Fahrpersonal an den Sammelpunkten aufgenommen und auch dort wieder abgesetzt. Die Sammelpunkte sind während der Vertragslaufzeit durch das Auftrag nehmende Unternehmen vorzuschlagen und mit der Auftrag gebenden Stelle abzustimmen. Bei der Auswahl von Sammelpunkten ist im Interesse der Sicherheit der Schüler:innen darauf zu achten, dass der Ein- bzw. Ausstiegspunkt immer so gewählt wird, dass die Schüler:innen auf dem Weg vom Wohnort zu ihrem Sammelpunkt hin bzw. zurück so wenig wie möglich Straßen zu überqueren haben und dass diese für das Ein- und Aussteigen sicher sind. Die Abholung von der Haustür des Wohnhauses der Schüler:innen und das Zurückbringen bis dorthin sind dann nicht zwingend erforderlich. Durchschnittlich waren in den jeweiligen Ferien (Betrachtungszeitraum 2024 - Schuljahr 2023/2024, 2. Halbjahr und 1. Halbjahr des Schuljahres 2024/2025) 39 Schüler:innen für die Selma-Lagerlöf-Schule (11S06) zu befördern.
- 52 SuS 08.09.2025 – 08.09.2029
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Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, den Ferien sowie Sonderfahrten inklusive der Tourenplanung (gemäß der vorgegebenen Bedingungen) durch das Auftrag nehmende Unternehmen für Schüler:innen folgender Grundschulen mit (teilweise) sonderpädagogischer Förderung, Integrationsschüler:innen bzw. Schüler:innen, die untergebracht sind in Heimen oder Einrichtungen: - Bernhard- Grzimek- Schule (11G11) Sewanstr. 184, 10319 Berlin - Schule am Wilhelmsberg (11G18) Sandinostr. 8, 13055 Berlin - Schule Am Faulen See (11G21) Degnerstr. 71-77, 13053 Berlin - Martin- Niemöller- Schule (11G22) Am Breiten Luch 5, 13053 Berlin - Friedrichsfelder Schule (11G23) Lincolnstr. 67, 10315 Berlin - Orankesee- Grundschule (11G34) Konrad-Wolf-Straße 11;13055 Berlin - Seepark-Grundschule (11G37) Blockdammweg 60, 10318 Berlin - 39. Grundschule (11G39) Schleizer Str. 67, 13055 Berlin Als Abrechnungsgrundlage aller Touren für Los 6 gelten die im Leistungsverzeichnis angebotenen Festpreise. Während eines Schuljahres sind derzeit 52 Schüler:innen aus 8 Schulen mit (teilweise) sonderpädagogischer Förderung zu befördern. Den größten Anteil bilden die Schüler:innen aus der Friedrichsfelder-Schule (11G11), (11G39) der Martin-Niemöller-Schule (11G22). Die Schüler:innen der Bernhard- Grzimek- Schule (11G11) und der Martin-Niemöller-Schule (11G22) haben einen besonderen Förderbedarf und sind teilweise auch verhaltensauffällig. Die durchschnittliche Anzahl der in den Ferien zu befördernden Schüler:innen betrug im Betrachtungszeitraum 2024 (Schuljahr 2023/24, 2. Halbjahr und 1. Halbjahr des Schuljahres 24/25) für die: - Bernhard- Grzimek- Schule (11G11) neun Schüler:innen - Schule am Wilhelmsberg (11G18) eine Schüler:in - Schule Am Faulen See (11G21) zwei Schüler:innen - Martin- Niemöller- Schule (11G22) 22 Schüler:innen - Friedrichsfelder Schule (11G23) vier Schüler:innen - Orankesee- Grundschule (11G34) zwei Schüler:innen - Seepark-Grundschule (11G37) drei Schüler:in - 39. Grundschule (11G39) neun Schüler:innen
ÖPNV-Netz in Berlin
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Zuschlag Schülerverkehr BerlinInterimsweise Beauftragung des Loses 2 aus dem Hauptverfahren 25-HD-20-Befoerd
- Zuschlag Schülerverkehr BerlinInterimsweise Beauftragung des Loses 6 aus dem Hauptverfahren 25-HD-20-Befoerd
- Zuschlag Schülerverkehr Berlin Ende 10.08.2029Beförderung von Schüler:innen zu Lichtenberger weiterführenden Schulen
- Zuschlag Schülerverkehr Berlin Ende 31.07.2029Beförderung von Schülern und Schülerinnen zum Schwimmunterricht und zum Unterricht in der Jugendverkehrsschule
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.