ÖPNV Betreiber-Atlas
Zuschlag Schülerverkehr

Beförderung von Schüler:innen zur Turnhalle - Beatrix-Potter-Grundschule 10G17 zur Turnhalle -

Auftraggeber: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin · Berlin

Angebotsfrist (abgelaufen)
20.06.2025, 10:00 Uhr
Vertragslaufzeit
24.11.2025 – 30.07.2027
Vertragsende
30.07.2027 (noch ~10 Monate)
Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Auftragswert
341.544 €
Lose
1
Verkehrsart
Schülerverkehr
Veröffentlicht
20.05.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Bis wann können Angebote abgegeben werden?
Die Angebotsfrist endete am 20.06.2025, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 30.07.2027 (noch ~10 Monate). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
BerlinMobil Frank Richert GmbH

Leistung

Beförderung von Schüler:innen zur Turnhalle - Beatrix-Potter-Grundschule 10G17 zur Turnhalle -

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Beförderung von Schüler:innen zur Turnhalle - Beatrix-Potter-Grundschule 10G17 zur Turnhalle - 24.11.2025 – 30.07.2027 Frist 20.06.2025, 10:00 Uhr Verlängerung: 2
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Beförderung von Schüler:innen zur Turnhalle - Beatrix-Potter-Grundschule 10G17 zur Turnhalle -

Verfahrensverlauf

  1. Ausschreibung 20.05.2025 Bekanntmachung ↗
  2. Zuschlag 31.07.2025 Bekanntmachung ↗

ÖPNV-Netz in Berlin

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.