Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs für 3 Grundschulen
Auftraggeber: Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen · Köln, Kreisfreie Stadt
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 27.02.2026, 10:00 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 31.07.2026 – 30.07.2027
- Vertragsende
- 30.07.2027 (noch ~10 Monate)
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 5
- Angebote eingegangen
- 0
- Verkehrsart
- Bedarfsverkehr
- Veröffentlicht
- 13.11.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
- Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 27.02.2026, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 30.07.2027 (noch ~10 Monate). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs für 3 Grundschulen für das Schuljahr 2026/2027
Linienbündel / Lose (5)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Beförderung von Schüler*innen Schule Balsaminenweg Kurs 1 31.07.2026 – 30.07.2027 Frist 09.02.2026, 14:00 Uhr
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem Standardlinienbus zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 61 Schüler*innen. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Beförderung von Schüler*innen Schule Balsaminenweg Kurs 2 31.07.2026 – 30.07.2027 Frist 09.02.2026, 14:00 Uhr
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Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem Standardlinienbus zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 82 Schüler*innen. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Beförderung von Schüler*innen Schule Lebensbaumweg Kurs 1 31.07.2026 – 30.07.2027 Frist 09.02.2026, 14:00 Uhr
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Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem Standardlinienbus zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 60 Schüler*innen. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Beförderung von Schüler*innen Schule Lebensbaumweg Kurs 2 zzgl. Einweiser 31.07.2026 – 30.07.2027 Frist 09.02.2026, 14:00 Uhr
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Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem Standardlinienbus zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Schultägliche Gestellung eines*einer Einweisers*Einweiserin. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 60 Schüler*innen. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Beförderung von Schüler*innen Schule Leuchter Str. Kurs 1 31.07.2026 – 30.07.2027 Frist 09.02.2026, 14:00 Uhr
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem 50 Sitzer (49 Plätze plus Fahrer*in) zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 74 Schüler*innen. Es erfolgen mehrere Hin-und Rückfahrten. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Köln
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG
DB Regio AG NRW
wupsi wupsi GmbH
DB Regio AG Nordost
National Express
DB Regio AG Nord
REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
RVK Regionalverkehr Köln GmbH NL Berg.Gladb.
RVK Regionalverkehr Köln GmbH NL Wermelsk.
TR trans regio Deutsche Regionalbahn GmbH
vogtlandbahn - Die Länderbahn GmbH DLB
Nahreisezug
Weitere Vergaben von Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Ausschreibung Bedarfsverkehr Köln, Kreisfreie Stadt Ende 31.07.2029Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ab dem Schuljahr 2025/2026
- Zuschlag Bedarfsverkehr Köln, Kreisfreie Stadt Ende 31.07.2028Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ab dem Schuljahr 2026/2027
- Zuschlag Fahrzeug + Fahrer Köln, Kreisfreie Stadt Ende 31.08.2029RV 71_ 25556 Mietwagen (PKW und Transporter) (Rahmenvereinbarung 71)
- Zuschlag Bedarfsverkehr Köln, Kreisfreie Stadt Ende 31.07.2028Beförderung von Schüler*innen mit Personenkraftwagen (Pkw) im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ab dem Schuljahr 2024/2025
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.