Beförderung von Schüler/innen für "Querverkehre" zwischen Schulen und Schwimm- und Sportstätten auf dem Gebiet des Main-Kinzig-Kreises.
Auftraggeber: Main-Kinzig-Kreis · Main-Kinzig-Kreis
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 30.06.2025, 10:00 Uhr
- Verfahren
- Vergabebekanntmachung (CAN)
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 2
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 27.05.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
- Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 30.06.2025, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
2 Angebote eingegangen.
Leistung
Die Beförderung von Schüler/innen für "Querverkehre" zwischen Schulen und Schwimm- und Sportstätten auf dem Gebiet des Main-Kinzig-Kreises als Rahmenvereinbarung mit mehreren Verkehrsunternehmen. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können jeweils gesondert Kapazitäten für die Erbringung einzelner Leistungen abgefragt werden. Die einzelnen Angebote werden für die Einzelverkehre (Fahrtenpaare, jeweils bestehend aus Hin- und Rückfahrt) abgefragt. Jede Beauftragung eines Einzelverkehrs erfordert eine gesonderte Beauftragung. Dies gilt auch für die Erstbeauftragung zu Beginn der Betriebslaufzeit. Der Auftraggeber fordert die Auftragnehmer, die als erfolgreiche Bewerber aus dem Verfahren zum Abschluss dieser Rahmenvereinbarung hervorgegangen sind, zur Angebotsabgabe für die Einzelaufträge auf. Ein Anspruch auf die Beauftragung mit einzelnen Leistungen besteht nicht.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Beförderung von Schüler/innen für "Querverkehre" zwischen Schulen und Schwimm- und Sportstätten auf dem Gebiet des Main-Kinzig-Kreises. Frist 30.06.2025, 10:00 Uhr
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Die Beförderung von Schüler/innen für "Querverkehre" zwischen Schulen und Schwimm- und Sportstätten auf dem Gebiet des Main-Kinzig-Kreises als Rahmenvereinbarung mit mehreren Verkehrsunternehmen. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können jeweils gesondert Kapazitäten für die Erbringung einzelner Leistungen abgefragt werden. Die einzelnen Angebote werden für die Einzelverkehre (Fahrtenpaare, jeweils bestehend aus Hin- und Rückfahrt) abgefragt. Jede Beauftragung eines Einzelverkehrs erfordert eine gesonderte Beauftragung. Dies gilt auch für die Erstbeauftragung zu Beginn der Betriebslaufzeit. Der Auftraggeber fordert die Auftragnehmer, die als erfolgreiche Bewerber aus dem Verfahren zum Abschluss dieser Rahmenvereinbarung hervorgegangen sind, zur Angebotsabgabe für die Einzelaufträge auf. Ein Anspruch auf die Beauftragung mit einzelnen Leistungen besteht nicht.
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Main-Kinzig-Kreis
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Main-Kinzig-Kreis
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Zuschlag Schülerverkehr Main-Kinzig-Kreis Ende 31.07.2030Rahmenvereinbarung Querverkehre 2026
- Zuschlag Schülerverkehr Main-Kinzig-Kreis Ende 31.07.2030Main-Kinzig-Kreis Schülerbeförderung Max-Wolf-Schule
- Zuschlag Schülerverkehr Main-Kinzig-Kreis Ende 31.07.2028Beförderung von Schüler/innen für Querverkehre zwischen Schulen und Schwimm- und Sportstätten auf dem Gebiet des Main-Kinzig-Kreises
- Zuschlag Schülerverkehr Main-Kinzig-KreisBeförderung von SchülerInnen zu Förderschulen in Main-Kinzig-Kreis.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.