Beförderung von Menschen mit Behinderungen zu Kindertageseinrichtungen, Schulen und Tagesförderstätten
Auftraggeber: Behörde für Schule und Berufsbildung · Hamburg
- Verfahren
- cn-standard
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 17.10.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Ausschreibung: Das Vergabeverfahren läuft — Verkehrsunternehmen können Angebote einreichen.
- Was bedeutet „cn-standard"?
- cn-standard — Verfahren nach Vergaberecht.
Leistung
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Schule und Berufsbildung, beabsichtigt, Aufträge für die Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Kindertageseinrichtungen, Schulen und Tagesförderstätten neu zu vergeben.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Beförderung von Menschen mit Behinderungen zu Kindertageseinrichtungen, Schulen und Tagesförderstätten Verlängerung: 1
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Die Beauftragung soll durch Rahmenvereinbarungen mit bis zu fünfzehn Auftragnehmern erfolgen. Die Beförderungsleistungen sind ab dem Schuljahr 2025/2026 für sechs Jahre mit Verlängerungsoption um zwei Jahre zu erbringen. Die Tourenzuteilung erfolgt im Wege des Einzelabrufs nach Zuschlag jeweils für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die regelmäßige Beförderung von Menschen mit Behinderung zwischen Wohnadressen bzw. vereinbarten Sammelpunkten und den Einrichtungen und die entsprechenden Rückfahrten, jeweils im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg sowie ergänzende Sonderfahrten. Die Einzelheiten des Auftrages ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
ÖPNV-Netz in Hamburg
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.