Beförderung von Kindern/Schülern der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting
Auftraggeber: Landkreis Altötting · Altötting
- Verfahren
- Vergabebekanntmachung (CAN)
- Auftragswert
- 142.312 €
- Lose
- 10
- Angebote eingegangen
- 9
- Verkehrsart
- Verkehr (sonst.)
- Veröffentlicht
- 19.07.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
- Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
9 Angebote eingegangen.
Leistung
Der Landkreis Altötting (im Nachfolgenden Auftraggeber (AG) genannt) ist als Schulaufwandsträger der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting zuständig für die Schülerbeförderung gem. Art. 1 und Art. 3 Abs. 4 BaySchFG und § 1 Satz 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 1 SchBefV. Zu befördern sind Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 9 zur Pestalozzischule –Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting sowie Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 2 zur Außenstelle der Pestalozzischule in Burghausen. Die Schulstandorte befinden sich in: - Sebastiansplatz 4, 84524 Neuötting und Möhrenbachstr. 55, 57, 84524 Neuötting - Mozartstr. 8, 84489 Burghausen (Hans-Kammerer-Grundschule)
Linienbündel / Lose (10)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Los 1 - Linie N1
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting. Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 1 bis 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des AN eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen. Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht. Teilgebiet Burghausen (u.a. Pritzlwirt, Scheuerhof, Altstadt) Gemeindegebiet Mehring Gemeindegebiet Emmerting Schule Sebastiansplatz Neuötting Schule Möhrenbachstraße Neuötting Grundlinie (einfache Strecke in km): 28 km erforderliche Buskapazität: 50 Sitzplätze Busbegleiter: Montag bis Freitag morgens und Freitag mittags
- Los 2 - Linie N4
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Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting. Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 1 bis 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des AN eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen. Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht. Gemeindegebiet Pleiskirchen (u.a. Petzling, Wald, Thalham) Teilgebiet Winhöring (u.a. Eisenfelden) Teilgebiet Altötting (u.a. Mühldorfer Straße, Neuöttinger Straße) Schule Sebastiansplatz Neuötting Schule Möhrenbachstraße Neuötting Grundlinie (einfache Strecke in km): 33 km erforderliche Buskapazität: mindestens 20 Sitzplätze Busbegleiter: Montag bis Freitag morgens und Freitag mittags
- Los 3 - Linie N5
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Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting. Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 1 bis 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des AN eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen. Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht. Gemeindegebiet Pleiskirchen Gemeindegebiet Töging Teilgebiet Winhöring (u.a. Isensee) Schule Sebastiansplatz Neuötting Schule Möhrenbachstraße Neuötting Grundlinie (einfache Strecke in km): 26 km erforderliche Buskapazität: 50 Sitzplätze Busbegleiter: Montag bis Freitag morgens und Freitag mittags
- Los 4 - Linie N6
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Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting. Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 1 bis 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des AN eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen. Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht. Gemeindegebiet Unterneukirchen (u.a. Schroffen, Obergünzl) Teilgebiet Kastl (Gröbn) Teilgebiet Garching (u.a. Mauerberg) Gemeindegebiet Tüßling Gemeindegebiet Teising Teilgebiet Altötting (u.a. Oberholzhausen, Unterholzhausen) Schule Sebastiansplatz Neuötting Schule Möhrenbachstraße Neuötting Grundlinie (einfache Strecke in km): 31 km erforderliche Buskapazität: 50 Sitzplätze Busbegleiter: Montag bis Freitag morgens und Freitag mittags
- Los 5 - Linie N – M1
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Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting. Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 1 bis 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des AN eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen. Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht. Schule Möhrenbachstraße Neuötting Teilgebiet Altötting (Süd) Gemeindegebiet Teising Gemeindegebiet Tüßling Gemeindegebiet Unterneukirchen Gemeindegebiet Garching Grundlinie (einfache Strecke in km): 40 km erforderliche Buskapazität: mindestens 20 Sitzplätze Busbegleiter: mittags
- Los 6 - Linie N – M2
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Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting. Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 1 bis 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des AN eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen. Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht. Schule Möhrenbachstraße Neuötting Teilgebiet Neuötting (Alzgern) Gemeindegebiet Winhöring Gemeindegebiet Töging Gemeindegebiet Pleiskirchen Grundlinie (einfache Strecke in km): 33 km erforderliche Buskapazität: mindestens 20 Sitzplätze Busbegleiter: mittags
- Los 7 - Linie N – M4
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Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting. Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 1 bis 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des AN eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen. Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht. Schule Möhrenbachstraße Neuötting Gemeindegebiet Perach Gemeindegebiet Reischach Gemeindegebiet Erlbach Gemeindegebiet Marktl Gemeindegebiet Stammham Gemeindegebiet Haiming Gemeindegebiet Emmerting Grundlinie (einfache Strecke in km): 58 km erforderliche Buskapazität: mindestens 20 Sitzplätze Busbegleiter: mittags
- Los 8 - Linie B1
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Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting - Außenstelle Burghausen - von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum Schulstandort in Burghausen. Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 1 bis 2 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des ANs eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder. Aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen. Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen. Burgkirchen – Haltestelle Bürgerzentrum Burgkirchen – Haltestelle Pfaffinger Straße Holzen/Burgkirchen – Haltestelle Mittelschule Gendorf/Burgkirchen – Haltestelle Zentrum (Mozartstraße) Emmerting – Haltestelle Hauptstraße Mehring Öd – Haltestelle Raiba Mehring – Haltestelle Feuerwehr Burghausen, Außenstelle Pestalozzischule, Mozartstr. 8 Grundlinie (einfache Strecke in km): 24 km erforderliche Buskapazität: mindestens 20 Sitzplätze Busbegleiter: morgens und mittags
- Los 9 - Linie B2
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Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting - Außenstelle Burghausen - von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum Schulstandort in Burghausen. Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 1 bis 2 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des ANs eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder. Aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen. Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen. Stammham – Haltestelle Grundschule Marktl – Haltestelle Penny Holzhausen/Haiming – Haltestelle Ort Niedergottsau/Haiming – Haltestelle Ort Winklham/Haiming – Haltestelle Ort Piesing/Haiming – Haltestelle Burghausen – Haltestelle Wackerstraße Burghausen, Außenstelle Pestalozzischule, Mozartstr. 8 Grundlinie (einfache Strecke in km): 26 km erforderliche Buskapazität: mindestens 20 Sitzplätze Busbegleiter: morgens und mittags
- Los 10 - Linie B3
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Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting - Außenstelle Burghausen - von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum Schulstandort in Burghausen. Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 1 bis 2 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des ANs eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder. Aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen. Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen. Pirach/Burgkirchen – Haltestelle Ort Pritzl/Burghausen – Haltestelle Pritzlwirt Raitenhaslach/Burghausen – Haltestelle Scheuerhof/Burghausen – Haltestelle Moosbrunn/Burghausen – Haltestelle Burghausen – Haltestelle Finanzamt Burghausen, Außenstelle Pestalozzischule, Mozartstr. 8 Grundlinie (einfache Strecke in km): 12 km erforderliche Buskapazität: 8 Sitzplätze Busbegleiter: nein
ÖPNV-Netz in Altötting
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Landkreis Altötting
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Zuschlag Verkehr (sonst.) AltöttingBeförderung von Kindern/Schülern der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting (Linie N2)
- Zuschlag Verkehr (sonst.) Altötting Ende 31.07.2030Beförderung von Kindern/Schülern der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting
- Zuschlag Verkehr (sonst.) Altötting Ende 31.07.2028Beförderung von Kindern/Schülern der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting
- Zuschlag Verkehr (sonst.) AltöttingBeförderung von Kindern und Schülern der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting - Interimsvergabe
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.