ÖPNV Betreiber-Atlas
Zuschlag Verkehr (sonst.)

Anmietung Transportequipment 2026

Auftraggeber: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Berlin

Vertragslaufzeit
01.01.2026 – 31.12.2026
Vertragsende
31.12.2026 (noch ~3 Monate)
Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Lose
1
Angebote eingegangen
2
Verkehrsart
Verkehr (sonst.)
Veröffentlicht
12.09.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2026 (noch ~3 Monate). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
DB Cargo Aktiengesellschaft | KBB - Bahndienstleistungen GmbH

2 Angebote eingegangen.

Leistung

Anmietung schienengebundenes Transportequipment 2026 Schwellenspezialwagen zum Transport von Neuschwellen

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Anmietung Schwellenspezialwagen der Gattungen Sps und Slps 01.01.2026 – 31.12.2026 Verlängerung: 0
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Anmietung von 630 Stück Schwellenspezialwagen der Gattungen Sps oder Slps, oder baugleich

Verfahrensverlauf

  1. Ausschreibung 12.09.2025 Bekanntmachung ↗
  2. Zuschlag 02.03.2026 Bekanntmachung ↗

ÖPNV-Netz in Berlin

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Weitere Vergaben von DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Alle 29 Vergaben von DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) →

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.