Vorinformation ÖPNV Linienverkehr
Änderungsbekanntmachung Direktvergabe (Inhousevergabe) eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages gem. Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 Abs. 1 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Leistungen im ÖPNV mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen auf dem Gebiet der Stadt Gießen und der ausbrechenden Linien 800, 801, 802 zur Gemeinde Wettenberg
Auftraggeber: Magistrat der Universitätsstadt Gießen
- Vertragslaufzeit
- 01.01.2026
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 15.07.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED / Deutsche eVergabe). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit.